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Analyse des Koalitionsvertrages

Was bedeuten die Ampel-Pläne für Apotheken?

Nun liegt er also vor – der erste Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und FDP. Klar ist: Die möglichen Koalitionäre planen umfangreiche Änderungen im Apothekensystem – es geht um neue Versorgungs- und Vergütungsformen. Doch der Vertrag enthält viel mehr spannende Stellen, die erst auf den zweiten Blick zeigen, wie viel sich für die Apotheken ändern könnte. Eine Analyse.
Benjamin Rohrer
19.11.2021  18:00 Uhr

Der Entwurf des Kapitels Gesundheit und Pflege aus dem möglichen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hat es in sich. Auf sechs Seiten beschäftigen sich die drei Parteien mit zahlreichen Versorgungsbereichen im Gesundheitssystem. Der Entwurf liest sich noch ein wenig unfertig: Es fehlen Zwischenüberschriften, Kapitel und thematische Sortierungen. Auch sprachlich wirkt das Papier wie eine Zusammenstellung von übergeordneten Zielen, die mit Blick auf eine mögliche konkrete Umsetzung dann aber viele Fragen aufwerfen. So ist es auch mit den Passagen, die sich mit Arzneimitteln und den Apotheken beschäftigen. Gleich an mehreren unterschiedlichen, nicht zusammenhängenden Stellen geht es um Arzneimittelpreise, deren Finanzierung, die Arzneimittelversorgung in der Fläche, die Apothekenversorgung sowie die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Eine Analyse der wichtigsten Punkte für die Apotheken.

Apothekenversorgung auf dem Land: In einer ganzen Passage widmen sich die möglichen Koalitionäre den Apotheken. Im ersten Satz kündigen sie an, die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu flexibilisieren, um die Versorgung in unterversorgten Regionen an Notfallzentren zu verbessern. Wie das genau umgesetzt werden soll, ist unklar. Gegenüber der PZ hatten aber die Grünen vor der Bundestagswahl gefordert, dass es in ländlichen Regionen an Notfallzentren »Abgabetresen« geben solle – das könnte hier gemeint sein.

Apothekenhonorar: Bei genauerem Hinschauen drohen den Apotheken hier größere Umwälzungen. Konkret wird angekündigt, dass der Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds umgebaut werden soll. Sicherstellungszuschläge für kleine Landapotheken sind ebenfalls eine langjährige Forderung der Grünen. In der konkreten Umsetzung könnte dies darauf hinauslaufen, dass größere Apotheken einen Teil ihres Umsatzes in den Fonds auszahlen, aus dem kleinere Apotheken dann überdurchschnittlich große Abschläge erhalten. In Dänemark existiert eine solche Lösung bereits. In einem zweiten Apotheken-Stärkungsgesetz wollen die möglichen Koalitionäre dann das Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen erhöhen, eine gute Botschaft für Apotheken – wäre da nicht der angehängte Nebensatz (…«um Effizenzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen«) Auch dies erinnert sehr an die Aussagen der Grünen, die nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und dem Apotheken-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nach 2016 bekanntwurden. Die Grünen hatten damals gefordert, das Apothekenhonorar umzuverteilen, sodass kleinere Apotheken besser vergütet werden als große. Letztlich stellen die Parteien hier das einheitliche Fixhonorar in Frage.

Mehrwertsteuer, Versorgungssicherheit, Digitalisierung

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel soll auf 7 Prozent gesenkt werden. Klar ist, für Patienten und Krankenkassen wäre das eine finanzielle Entlastung, aber für Apotheken könnte dies in herben Verlusten münden. Denn: Der Kassenabschlag könnte sich dadurch indirekt erhöhen, wodurch den Apotheken letztlich weniger vom Fixhonorar übrig bleibt. Welchen Effekt diese Maßnahme haben könnte, wurde bereits während der ersten Coronavirus-Welle deutlich. Die Bundesregierung senkte damals die Mehrwertsteuer grundsätzlich auf 16 Prozent ab, was für alle Apotheken insgesamt und rein rechnerisch zu Verlusten im zweistelligen Millionenbereich führte.

Versorgungssicherheit: Als Lehre aus der Pandemie wollen die Koalitionäre dafür sorgen, dass unter anderem die Arzneimittelversorgung auch in Krisenzeiten gesichert ist. Dazu soll ein »Gesundheitssicherstellungsgesetz« beschlossen werden, mit dem unter anderem die dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sichergestellt wird. Damit ist aber noch nicht geklärt, welche Rollen Apotheken hier erhalten sollen, etwa ob sie die dezentralen Arzneimittellager regelmäßig bestücken oder gar selbst betreiben sollen. Zudem stellt sich die Frage nach Fortbildungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Gesundheitskrisen anstehen würden.

Digitalisierung: SPD, Grüne und FDP wollen »Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung« zur Regelversorgung machen. Ob das zu einer Bevorteilung der großen Versender und gleichzeitigen Benachteiligung der Vor-Ort-Apotheken führt, muss man abwarten. Denn: Schon heute sind viele Online-Praxen direkt mit bestimmten Versandhändlern verknüpft. Spannend ist aber auch, dass die elektronische Patientenakte (ePA) an sämtliche Akteure in der Telematikinfrastruktur angebunden werden soll. Bislang ist nur theoretisch vorgesehen, dass Apotheken arzneimittelbezogene Informationen in der ePA ergänzen. Mit dem Passus der Ampel-Koalition könnten die Rechte und Möglichkeiten für Apotheken allerdings erweitert werden.

Bürokratie: Mit dem recht radikal gewählten Verb »durchforsten« kündigen die möglichen Koalitionäre an, das SGB V auf unnötige Bürokratie und Dokumentationspflichten hin zu untersuchen. Dieser Absatz trägt eine klare, liberale Handschrift. »Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht.« Den Apothekern fallen sicherlich mehrere Vorschriften ein, die mit überbordender Dokumentation verbunden sind – beispielsweise das Präqualifizierungsverfahren. Noch viel erfreulicher ist in diesem Zusammenhang aber dieser Satz: »Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.« Die in der Pandemie eingeführten Erleichterungen am Rabattvertragssystem könnten somit dauerhaft bleiben.

Rabattverträge, Cannabis, Arzneimittelpreise

Selektivverträge: Während die Ampel-Koalition grundsätzlich Bürokratie abbauen will, könnte sie gleichzeitig für Apotheken deutlich mehr neu erschaffen. Denn: Die Attraktivität von »bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen«, also Selektivverträgen, soll deutlich erhöht werden. Ebenso soll der gesetzliche Spielraum für Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern ausgeweitet werden. Für Apotheken könnte das bedeuten: Mehr Vertragspartner, mehr Abrechnungsmodalitäten, mehr Dokumentationspflichten und mehr Retaxationen.

Rabattverträge: Um Arzneimittel-Lieferengpässe künftig zu verhindern, wollen SPD, Grüne und FDP Hersteller dazu animieren, künftig wieder mehr in Deutschland und der EU zu produzieren. Um dies zu erreichen, peilen sie auch eine Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit an. Das könnte beispielsweise in Rabattverträgen vorgeschrieben werden.

Cannabis: Auch in diesem Punkt konnten sich die Grünen durchsetzen. Die FDP hatte die Apotheken als Abgabestätte für Cannabis zu Genusszwecken im Visier. Im Vertragsentwurf stehen nun aber die lizenzierten Geschäfte. Fraglich ist aber, ob auch Apotheken eine solche Lizenz erwerben könnten, wenn sie es denn möchten.

Arzneimittelpreise: Die mögliche Ampel-Koalition will das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) weiterentwickeln. Bereits bei der gesundheitspolitischen Diskussion der Expopharm Impuls zeigte sich, dass Grüne und FDP hier auseinanderliegen. Während die Grünen die Preisfreiheit der Hersteller im ersten Jahr nach Zulassung weiter beschränken wollen, will die FDP dies verhindern. Im Vertragsentwurf heißt es nun recht unkonkret, dass man »die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise« stärken wolle. Da die Apothekenvergütung durch die 3-Prozent-Marge indirekt auch von der Höhe des Arzneimittelpreises abhängt, kann diese Diskussion noch spannend werden. In jedem Fall haben sich die Koalitionäre darauf verständigt, dass der Erstattungspreis schon ab dem 7. Monat nach Zulassung gelten soll.

PKV: Künftig soll es für Kinder und Jugendliche, die in der PKV versichert sind, möglich sein, dass Leistungen direkt abgerechnet werden können. Es gibt bereits mehrere Direkt-Abrechnungsverträge zwischen dem Deutschen Apothekerverband und privaten Versicherungsunternehmen. Bei dieser Konstellation müsste allerdings ein Kollektivvertrag vereinbart werden.

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