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Möglicher Rettungsschirm

Warum die AvP-Insolvenz europarechtlich relevant ist

Von der AvP-Insolvenz betroffene Apotheker stecken derzeit in finanziellen Schwierigkeiten. Je nachdem wie hoch die ausgebliebenen Zahlungen sind, müssen sie neue Wege finden, ihre Rechnungen zu begleichen. In den Regierungsfraktionen im Bundestag ist das Thema nun angekommen. Es zeigt sich aber, dass politische Hilfe aus europarechtlicher Sicht nicht einfach umzusetzen ist.
Benjamin Rohrer
22.09.2020  12:00 Uhr

Seit der vergangenen Woche ist das Insolvenzverfahren gegen das privat geführte Abrechnungszentrum AvP eröffnet. Die Finanzaufsicht Bafin hatte einen Sonderbeauftragten ins Unternehmen entsendet, inzwischen ist Dr. Jan Philipp Hoos als Insolvenzverwalter beauftragt. Am gestrigen Montag fand dem Vernehmen nach die erste Sitzung des Gläubigerausschusses statt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat inzwischen bekanntgegeben, dass sie gegen zwei Personen wegen Bankrotts ermittelt. Die Namen der Beschuldigten nannte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht.

Inzwischen ist das Thema auch in der Politik angekommen. Denn klar ist: Wenn mehr als 3000 Apotheken auf einen Schlag in finanzielle Nöte geraten, ist das nicht nur aus gesundheitspolitischer sondern auch aus finanzpolitischer Sicht systemrelevant. Michael Hennrich ist Berichterstatter für alle Arzneimittel- und Apothekenthemen in der Unionsfraktion. Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung erklärte er: »Das Thema wurde von vielen Kollegen aus anderen Fachbereichen der Fraktion an die AG Gesundheit herangetragen. Wir sind sehr alarmiert, weil die Insolvenz einen beachtlichen Teil der Apothekenbranche bedroht, was wir als Gesundheitspolitiker natürlich ernst nehmen müssen und uns Sorge bereitet.«

Besteht überhaupt politischer Handlungsspielraum?

Hennrich fügte hinzu, dass man derzeit Gespräche führe mit den Fachpolitikern aus dem Finanzbereich. Doch so leicht wird sich eine mögliche politische Hilfe für die betroffenen Apotheker nicht darstellen – aus zwei Gründen: Erstens muss grundsätzlich überprüft werden, was die Politik in dem konkreten Fall der AvP-Insolvenz überhaupt unternehmen kann, schließlich werden viele Themen zwischen den Apothekern, Großhändlern, Banken und den anderen Rechenzentren vertraglich geregelt. Zweitens hat die Diskussion auch eine europarechtliche Komponente.

Hennrich dazu: »Wir müssen zunächst einmal klären, wo der politische Handlungsspielraum überhaupt liegt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Haben wir diesen definiert, müssen wir auch klären, ob und in welcher Form Hilfsmaßnahmen europarechtlich zulässig sind, denn jede staatliche Hilfe muss aus Wettbewerbsgründen auf EU-Ebene abgestimmt werden.« Was der CDU-Experte meint, ist, dass der Staat den Unternehmen hierzulande aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht einfach so unter die Arme greifen kann – schließlich könnte sich die Konkurrenz im EU-Ausland dann über staatliche Beeinflussung im Wettbewerb beschweren. Erst in der Coronavirus-Krise zeigte sich, dass die finanziellen Staatshilfen der einzelnen Staaten für ihre Unternehmen aus diesem Grund vorher mit der EU-Kommission abgestimmt werden musste.

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