Warnung vor Off-label-Gebrauch |
Sven Siebenand |
26.05.2020 18:38 Uhr |
Die BCG-Impfung gegen Tuberkulose ist schon sehr alt. Untersucht wird, ob sie auch gegen Covid-19 einen gewissen Schutz bieten kann. Andere BCG-Präparate sind viel höher dosiert als ein Impfstoff. Zudem werden sie für eine andere Indikation benötigt, / Foto: Adobe Stock/ursule
Hintergrund dieser Warnung vor einem Off-label-Gebrauch dürften die Überlegungen sein, ob ein BCG-Tuberkulose-Impfstoff möglicherweise Inzidenz und Schweregrad von Covid-19-Erkrankungen mindern kann. Studien laufen, aber nachgewiesen ist das noch nicht.
In Deutschland sind BCG-Präparate zur Behandlung von Harnblasenkarzinomen zugelassen. BCG medac® und OncoTice® heißen die entsprechenden Medikamente. Im Vergleich zu einem Impfstoff enthalten sie eine deutlich höhere Konzentration an immunstimulierenden Substanzen, was bei fehlerhafter Anwendung dieser Präparate als potenzieller Impfstoff gegen Covid-19 ein Risiko für Patienten darstellen kann.
»Darüber hinaus werden diese BCG-Produkte für die Behandlung von Harnblasenkarzinomen benötigt. Vor dem Hintergrund des bestehenden Lieferengpasses für BCG medac kann der Gebrauch für nicht zugelassene Indikationen die Versorgung der betroffenen Patienten weiter gefährden«, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut und fordert Ärzte und Apotheker dazu auf, die Indikationsstellung kritisch zu überprüfen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.