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1. Lesung ApoVWG 
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Warken verspricht 9,50 Euro im Bundestag

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde heute in erster Lesung im Bundestag besprochen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) versprach im Plenum erneut, dass die geplante Honorarerhöhung auf 9,50 Euro im Rahmen einer Verordnung noch im Frühjahr geregelt werden soll.
AutorKontaktAlexander Müller
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 27.02.2026  13:44 Uhr

Bei der ersten Lesung sagte Warken zum Schluss ihrer Ausführung: »Natürlich stehen wir auch, das sage ich ganz deutlich, zur Verabredung im Koalitionsvertrag. Die Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums wird kommen. Wir werden auch das in einer gesonderten Verordnung regeln und diese Verordnung im Frühjahr auf den Weg bringen.«

Das Gesetz solle Apotheken gerade im ländlichen Raum stärken, sagte Warken. Der Satz »Ich gehe noch schnell zur Apotheke« müsse auch in Zukunft Bestand haben. Sie verwies auf bürokratische Erleichterungen wie Teilnotdienste und die Gründung von Zweigapotheke als »kleinere Apostandorte« und mehr Möglichkeiten für einen flexibleren Betrieb. 

Auch in der Praxis werde die Regierung unterstützen: »Nullretaxationen aus formalen Gründen werden der Vergangenheit angehören«, so Warken weiter. Der Austausch von nicht verfügbaren rabattierten Arzneimitteln werde erleichtert. Die Apotheken sollen zudem mehr Raum erhalten, um die »Kompetenz und ihre Expertise« ihres Personals in die Versorgung einzubringen. Die Aufgaben müssten auf mehr Schultern verteilt werden. Warken nannte mehr Impfungen, Schnelltests und zusätzliche Aufgaben in der Prävention.

Warken verteidigt Rx-Abgabe ohne Rezept

Warken verteidigte in diesem Zusammenhang auch ihre Pläne, dass Apotheken künftig in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage einer Verordung abgeben dürfen. »Das alles schärft das Profil der Apotheken«, so Warken.

Auch eine Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sei »unerlässlich«. Warken nannte die Freigabe der Skonti, die Erhöhung des Zuschusses für Nacht- und Notdienste, die geplante Verhandlungslösung für das Honorar und strengere Auflagen für den Versandhandel. Anschließend kündigte sie die Verordnung an.

Piechotta: Milliarden aus dem Fenster geworfen

Kritik kam vor allem dazu aus der Opposition: Die Grünen-Apothekenberichterstatterin Paula Piechotta erkennt, dass auch bei den Apotheken die Schere immer weiter aufgeht: Die großen würden immer größer und reicher, die kleinen immer schwächer. Pauschal das Honorar für alle zu erhöhen, trage nicht zu einer Apothekenstärkung bei, so Piechotta.

Dabei sei der Frust der Verbände verständlich, weil das erhöhte Honorar ihnen versprochen wurde. Es sei aber ein Wahlkampfversprechen, das nach der Wahl »eingesammelt« worden sei – so wie viele andere auch. Höhere Krankenkassenbeiträge seien nicht hinzunehmen, damit Apotheken noch mehr Geld bekommen, findet die Grüne. Diese Forderung könne man in den heutigen Zeiten nicht halten. Sie wünschte den am Verfahren Beteiligten »ein starkes Rückgrat«. Derzeit sei nicht zu vermitteln«, wenn »ohne Sinne und Verstand Milliarden aus dem Fenster geworfen« würden, die die Gesundheitsversorgung nicht besser machten.

SPD steht zur Honorarerhöhung

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, hielt dagegen: Viele Apotheken stünden wirtschaftlich unter massivem Druck. Er benannte steigende Personal- und Energiekosten, Fachkräftemangel, zunehmende Bürokratie. »Wenn wir das flächendeckende Netz erhalten wollen, müssen wir daher jetzt handeln.«

Das Fixum sei dabei ein zentraler Punkt. »Ich sage klar und unmissverständlich, die SPD steht zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung. Zusagen gelten«, so Pantazis. »Das Fixum ist das wirtschaftliche Fundament der Vor-Ort-Apotheke. Wer die reale Kostenentwicklung ignoriert, gefährdet am Ende die Versorgungssicherheit.« Gleichzeitig müsse man die Kassenfinanzen im Blick behalten und ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorlegen, das sei seriöse Gesundheitspolitik.

Thomas Dietz von der AfD hat noch Zweifel. Darauf, dass das Fixum per Verordnung geregelt werden solle, sei er »sehr gespannt«. Da könnten sich die Bürokraten »austoben mit Ausnahmen«, meinte Dietz. Der AfD-Abgeordnete machte zudem eine Randbemerkung zur für den 4. März vorgesehenen Sitzung des Gesundheitsausschusses. Hierfür war die Vorsitzende der Freien Apothekerschaft (FA), Daniela Hänel, von der AfD-Fraktion als Sachverständige benannt worden, hatte zuletzt ihre Teilnahme aber abgesagt. Dies sei einer »Empörungswelle« zuzuschreiben, der Hänel nach Bekanntwerden der Liste ausgesetzt gewesen sei, meinte Dietz und nannte die Entwicklung ein »Alarmzeichen für die Demokratie«.

»Apotheken tragen zur Stärkung der Demokratie bei«

Dass Apotheken zur Stärkung der Demokratie beitrügen, betonte Tanja Machalet (SPD), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Sie seien nicht nur »Anker« in der Versorgung und leisteten »unverzichtbare Arbeit«, sondern seien soziale Begegnungsstätten, so die SPD-Abgeordnete.

Für ihre Partei sei klar, dass die Apotheken flächendeckend erhalten werden müssten. Man werde die Rahmenbedingungen modernisieren, auf den Fachkräftemangel und den wirtschaftlichen Druck reagieren.

»Herzstück« der Reform sei die Prävention. Apotheken seien jetzt schon ein entscheidender Baustein, um die Gesundheitskompetenz der Menschen zu stärken, das solle ausgebaut werden. Apotheken sollten zu »Gesundheitslotsen« werden. Dies sei »gelebte Sicherheit« in der Arzneimittelversorgung, das könne keine Onlineapotheke leisten, so Machalet.

Linke: Apotheken bleiben im Regen stehen

Apotheken als Rückgrat der Versorgung stünden unter Druck, so Evelyn Schötz von der Linken. Der Entwurf sei aber »keine Reform für die Menschen vor Ort, sondern für die Pharmalobby«, öffne zudem den Drogerieketten Tür und Tor. »Die Apotheken bleiben im Regen stehen.« Sie verwies auf den Antrag »Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern«, den die Linksfraktion im Januar eingebracht hatte. Die Abgeordneten fordern darin eine Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro sowie eine regelmäßige Anpassung des Honorars.

Rabattverträge und die Importklausel sollen nach dem Willen der Linken abgeschafft werden, und zwar zugunsten einer »kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise«, so Schötz. Den Arzneimittelversandhandel will die Linke verbieten, Lieferengpässe »wirksam« bekämpfen und im ARMIN-Modell bewährte Aufgaben in die Regelversorgung überführen.

Union: Mehr Geld für die Apotheken ist nötig

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt, bemerkte, dass die »wirtschaftliche Stabilität der Apotheken Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung ist«. Und natürlich gehöre dazu das Fixum. »Unser Ziel ist eine stabile Leistungsfähigkeit und Apothekenversorgung. Und ich kann Ihnen sagen, der Apothekerberuf ist ein toller Beruf«, so Borchardt.

Mehr Geld für die Apotheken sei nötig, weil seit 2013 jede fünfte Apotheke in Deutschland schließen musste, erklärte der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU). Dies hänge klar mit dem stagnierenden Fixum zusammen. An Piechotta gewandt, die die pauschale Honorarerhöhung kritisiert hatte, sagte Pilsinger, dass sie wohl den Koalitionsvertrag nicht genau gelesen habe; man plane ja eine Differenzierung durch die angedachte Zulage für ländliche Apotheken.

Mit dem Gesetz würden zudem die Versender eingefangen. Es sei ein »Skandal«, dass diese die Vorgaben für den Versand immer wieder ignorierten. Das werde man ändern, man wolle die Apotheken »mit vernünftigen Lösungen voranbringen«.

Geschichte und Fahrplan des Gesetzes

Erste Eckpunkte ihres Reformvorhabens hatte Warken beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf vorgestellt, der Referentenentwurf lag am 20. Oktober 2025 vor. Nach der Verbändeanhörung am 7. November folgte am 17. Dezember der Kabinettsbeschluss zu einem deutlich überarbeiteten Gesetz.

Der Bundesrat hat sich erstmals am 30. Januar 2026 im Plenum mit dem ApoVWG befasst und verabschiedete dazu eine Stellungnahme mit 30 Änderungsanträge. Dies wurde zuvor im Gesundheitsausschuss der Länderkammer vorbereitet, der sich am 14. Januar mit dem Entwurf befasst hatte. In ihrer Gegenäußerung hatte die Regierung die Vorschläge der Länder aber überwiegend abgelehnt.

Anhörung am 4. März

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss ist für den 4. März vorgesehen. Hier können die geladenen Verbände, darunter natürlich auch die ABDA, sich zum Gesetz äußern. Die Fraktionen können bis zur 2./3. Lesung im Bundestag noch Änderungsanträge einbringen. Vermutlich noch im April soll das ApoVWG dann vom Bundestag verabschiedet werden. Es passiert dann zwar noch einmal den Bundesrat. Da das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig ist, könnte die Länderkammer das Inkrafttreten allenfalls verzögern, indem sie etwa den Vermittlungsausschuss anruft.

Parallel zum ApoVWG hat das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der unter anderem die Verhandlungslösung für das Honorar etabliert sowie strengere Auflagen für den Versandhandel kommen sollen. Dieses Vorhaben liegt aktuell zur Notifizierung in Brüssel. Die Frist zur Stellungnahme für die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten läuft im April aus. Nach den Plänen der Ministerin sollen ApoVWG und Verordnung parallel inkrafttreten.

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