Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wird heute in erster Lesung im Bundestag besprochen. Bundesgesundheitsministerin Nin Warken (CDU) kündigte an, dass die Honorarerhöhung im Zuge einer Verordnung im Frühjahr kommen werde. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Bei der ersten Lesung sagte Warken zum Schluss ihrer Ausführung: »Natürlich stehen wir auch, das sage ich ganz deutlich, zur Verabredung im Koalitionsvertrag. Die Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums wird kommen. Wir werden auch das in einer gesonderten Verordnung regeln und diese Verordnung im Frühjahr auf den Weg bringen.«
Das Gesetz solle Apotheken gerade im ländlichen Raum stärken, sagte Warken. Der Satz »Ich gehe noch schnell zur Apotheke« müsse auch in Zukunft Bestand haben. Sie verwies auf bürokratische Erleichterungen wie Teilnotdienste und die Gründung von Zweigapotheke als »kleinere Apostandorte« und mehr Möglichkeiten für einen flexibleren Betrieb.
Auch in der Praxis werde die Regierung unterstützen: »Nullretaxationen aus formalen Gründen werden der Vergangenheit angehören«, so Warken weiter. Der Austausch von nicht verfügbaren rabattierten Arzneimitteln werde erleichtert. Die Apotheken sollen zudem mehr Raum erhalten, um die »Kompetenz und ihre Expertise« ihres Personals in die Versorgung einzubringen. Die Aufgaben müssten auf mehr Schultern verteilt werden. Warken nannte mehr Impfungen, Schnelltests und zusätzliche Aufgaben in der Prävention.
Warken verteidigte in diesem Zusammenhang auch ihre Pläne, dass Apotheken künftig in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage einer Verordung abgeben dürfen. »Das alles schärft das Profil der Apotheken«, so Warken.
Auch eine Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sei »unerlässlich«. Warken nannte die Freigabe der Skonti, die Erhöhung des Zuschusses für Nacht- und Notdienste, die geplante Verhandlungslösung für das Honorar und strengere Auflagen für den Versandhandel. Anschließend kündigte sie die Verordnung an.