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Schwangerschaft
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Wann und warum zum Ultraschall

Viele werdende Eltern freuen sich auf die Ultraschall-Termine in der Frauenarztpraxis. Was aber gleichzeitig mitschwingt, ist eine gewisse Anspannung: Entwickelt sich das Kind so, wie es soll? Was man über die Untersuchungen wissen sollte.
AutorKontaktdpa
Datum 25.06.2026  11:30 Uhr

Drei Ultraschalluntersuchungen sind die Basis: Gesetzlich versicherte Schwangere haben Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, das ist in der Mutterschafts-Richtlinie festgehalten. Auch private Krankenversicherungen übernehmen die drei Termine in der Regel.

  • Erste Untersuchung (9. bis 12. Schwangerschaftswoche):
    Was viele Schwangere überrascht: Der erste Schwangerschaftsultraschall wird oft nicht über die Bauchdecke durchgeführt, sondern vaginal. »Bei der ersten Ultraschalluntersuchung wird die Schwangerschaft bestätigt und die Lage des Embryos beziehungsweise des Fetus in der Gebärmutter geprüft«, sagt der Gynäkologe Dr. Klaus Doubek, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in
    Wiesbaden. Die untersuchende Ärztin misst die Scheitel-Steiß-Länge, was dabei hilft, den voraussichtlichen Geburtstermin zu bestimmen. Feststellen lässt sich auch, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.
  • Zweite Untersuchung (19. bis 22. Schwangerschaftswoche):
    Hier können sich Schwangere zwischen zwei Alternativen entscheiden: der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung. Bei der Basis-Untersuchung wird die Position der Plazenta geprüft, außerdem werden Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes ermittelt. Die erweiterte Untersuchung geht darüber hinaus. Hier checkt die Ärztin etwa auch die Form von Kopf und Hirnkammern, außerdem das Herz und andere Organe. Um diese Untersuchung durchführen zu können, muss man entsprechend qualifiziert sein. Ist das nicht der Fall, kann man sich an eine andere Frauenarztpraxis überweisen lassen.
  • Dritte Untersuchung (29. bis 32. Schwangerschaftswoche):
    Bei der dritten Ultraschalluntersuchung kontrolliert der Arzt das Wachstum und die Lage des Kindes. Auch checkt er die Plazenta sowie die Fruchtwassermenge. Darüber hinaus kann es bei auffälligen Befunden weitere Ultraschalluntersuchungen geben, so Professor Dr. Ingo Gottschalk, Leiter der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Sie dienen der Abklärung, ob Krankheiten, Fehlbildungen oder Wachstumsverzögerungen vorliegen.

»Auch wenn es ein erhöhtes Risiko für Komplikationen bei der Schwangerschaft gibt, können weitere Ultraschalluntersuchungen ratsam sein«, sagt Doubek. Zum Beispiel, wenn die Mutter eine Krankheit wie etwa Diabetes hat oder auch bei Blutungen oder einem verkürzten Gebärmutterhals.

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