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Covid-19-Impfung 

Wann steigen Privatärzte in die Impfkampagne ein? 

Spätestens Anfang Juni sollen auch Privatpraxen gegen das Coronavirus impfen können. Das zumindest meldet der Privatärztliche Berufsverband (PBV). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will sich hingegen noch nicht festlegen, wann es mit den Impfungen losgeht.
Stephanie Schersch
05.05.2021  15:46 Uhr

Viele Privatärzte waren empört, als direkt nach Ostern die Impfkampagne der Hausärzte ohne sie an den Start ging. Während inzwischen mehr als 60.000 Praxen deutschlandweit ihre Patienten gegen das Coronavirus immunisieren, wird die Geduld der privatärztlichen Einrichtungen auf eine harte Probe gestellt. Doch technische Hürden lassen die Einbindung der Mediziner bislang nicht zu.

Ein Problem ist vor allem die Dokumentation. Die Kassenärzte melden zurzeit täglich digital einen Datensatz zu den verabreichten Impfungen, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergibt. Darüber behalten die Behörden die bislang noch so wichtigen Impfquoten im Blick. Die Privatärzte allerdings sind nicht Teil dieser Melde-Infrastruktur.

Nach Aussage des PBV gibt es nun aber eine Lösung für das Problem. Gemeinsam mit dem BMG und dem Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen sei ein alternativer Verfahrensweg vorbereitet, heißt es. Sobald dieser von der Politik freigegeben und die Impfverordnung entsprechend angepasst worden sei, stehe den Impfungen nichts mehr im Weg. »Wir haben die Zusage, dass das spätestens Anfang Juni der Fall sein wird«, so der PBV. Im BMG selbst will man das so nicht bestätigen. Die Gespräche mit der Ärzteschaft seien noch nicht abgeschlossen, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage der PZ. »Ein zeitnahes Ergebnis wird angestrebt.« Damit bleibt vorerst unklar, ab wann genau Privatärzte Covid-19-Impfungen übernehmen.

Privatärzte sollen sich registrieren

Bevor es losgeht, gibt es offenbar ohnehin noch einiges zu tun. So benötige das BMG eine ungefähre Schätzung des Bedarfs an Impfstoffen, heißt es beim PBV. Demnach sollen sich nun alle interessierten Praxen vorab anmelden. Für die eigentliche Registrierung müssen sie dann nicht nur ihren Arztausweis, sondern auch eine Bescheinigung der Ärztekammer einreichen, die ihre Tätigkeit als niedergelassener Mediziner belegt. Auch diesen Punkt hatte das BMG zuletzt als Problem für die Einbindung der Privatärzte in die Impfungen definiert. Denn nicht jeder Inhaber eines Arztausweises ist automatisch Betreiber einer Praxis. Das aber ist Voraussetzung, um an der Impfkampagne teilnehmen zu können. Gewissheit soll nun das Schreiben der Kammer garantieren.

Ist die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen, sollen die Ärzte eine Nummer zugewiesen bekommen, mit der sie anschließend Impfstoff bestellen können. Zudem ist diese Zahl der Schlüssel, um über ein spezielles Portal die Impfung zu dokumentieren. Dort sollen die Privatpraxen Daten wie die Postleitzahl, den Impfstoff und das Alter des Impflings hinterlegen. Weitere Details zur Umsetzung sollen noch folgen.

Bereits geregelt ist hingegen der Einstieg der Betriebsärzte in die Impfkampagne . Sie sollen spätestens im Juni dazukommen, das hatte das BMG schon Ende April erklärt. Beziehen werden sie die Vakzine dann ebenfalls regulär über die Apotheken.

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