Wann müssen Apotheker welches Zertifikat ausstellen? |
Durchbruchinfektionen bei Geimpften schlagen sich zwar nicht in den Impfzertifikaten nieder, die betroffenen Personen haben aber einen Anspruch auf ein Genesenenzertifikat. Hierbei ist zu beachten, dass für dessen Ausstellung ein Nachweis eines positiven Coronatests mittels Nukleinsäure-Amplifikation (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik) vorgelegt werden muss. Das Zertifikat hat ab Zeitpunkt der Diagnose 180 Tage Gültigkeit.
Anders sieht es bei den Genesenen-Impfzertifikaten aus: Hier können neben PCR/NAT-Tests auch Antikörpertests (serologische Nachweise) geltend gemacht werden, wenn sie in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben wurden. Das Datum spielt hierbei keine Rolle, die Diagnostik muss aber zeitlich vor der ersten Impfung erfolgt sein.
Neu hinzukommen wird in Kürze der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax, der kommende Woche erstmals nach Deutschland geliefert werden soll. Noch ist der Impfstoff im DAV-Portal nicht anwählbar. Er ist aber bei der Zertifikatsvergabe wie die anderen Impfstoffe zu behandeln, die zwei Dosen zur Grundimmunisierung benötigen. Er ist von der Ständigen Impfkommission zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren empfohlen und kann auch in heterologen Impfschemata und in Einzelfällen als Booster eingesetzt werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.