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Alles auf einen Blick
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Wann müssen Apotheker welches Zertifikat ausstellen?

Immer mehr gegen Covid-19 Geimpfte bekommen eine Durchbruchinfektion. Wer welche Impf- und Genesenen-Zertifikate erhält und was bei der Ausstellung zu beachten ist, wird immer komplizierter. Die PZ hat eine Übersicht erstellt.
AutorTheo Dingermann
AutorChristina Hohmann-Jeddi
Datum 18.02.2022  18:00 Uhr

Fallstricke bei der Zertifikatsvergabe

Durchbruchinfektionen bei Geimpften schlagen sich zwar nicht in den Impfzertifikaten nieder, die betroffenen Personen haben aber einen Anspruch auf ein Genesenenzertifikat. Hierbei ist zu beachten, dass für dessen Ausstellung ein Nachweis eines positiven Coronatests mittels Nukleinsäure-Amplifikation (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik) vorgelegt werden muss. Das Zertifikat hat ab Zeitpunkt der Diagnose 180 Tage Gültigkeit.

Anders sieht es bei den Genesenen-Impfzertifikaten aus: Hier können neben PCR/NAT-Tests auch Antikörpertests (serologische Nachweise) geltend gemacht werden, wenn sie in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben wurden. Das Datum spielt hierbei keine Rolle, die Diagnostik muss aber zeitlich vor der ersten Impfung erfolgt sein.

Was ist mit dem Novavax-Impfstoff?

Neu hinzukommen wird in Kürze der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax, der kommende Woche erstmals nach Deutschland geliefert werden soll. Noch ist der Impfstoff im DAV-Portal nicht anwählbar. Er ist aber bei der Zertifikatsvergabe wie die anderen Impfstoffe zu behandeln, die zwei Dosen zur Grundimmunisierung benötigen. Er ist von der Ständigen Impfkommission zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren empfohlen und kann auch in heterologen Impfschemata und in Einzelfällen als Booster eingesetzt werden.

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