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Selbsttests ohne Arztkontakt

Vorläufiges Aus für Test-Zertifikate auf Bestellung

Negative Corona-Testzertifikate ohne Arztkontakt auszustellen, wird einem Hamburger Anbieter untersagt. Auch werben darf das Unternehmen für sein Online-Angebot nicht. Dies entschied das Landgericht Hamburg vorläufig. Schon Ende November hatte die Wettbewerbszentrale den Anbieter zur Unterlassung aufgefordert.
Cornelia Dölger
14.12.2021  13:30 Uhr
Vorläufiges Aus für Test-Zertifikate auf Bestellung

Das Einschreiten der Wettbewerbszentrale hatte allerdings offenbar keine Auswirkungen auf das Geschäft des nun per vorläufigem Gerichtsbeschluss ausgebremsten Anbieters. Nach der Abmahnung leitete die Zentrale dann rechtliche Schritte ein und reichte beim Landgericht Hamburg auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Wie der gemeinnützige Verein mit Sitz in Bad Homburg am heutigen Dienstag mitteilte, warb der Hamburger Betreiber bis zuletzt auf seiner Internetseite für ein Selbsttest-Zertifikat »für freien Zugang für alle zu Restaurant, Arbeit, Bus & Bahn etc.« Die Zertifikate sollten demnach überall dort eingesetzt werden können, wo die 3G- oder 2G+ - Regel gilt. Dabei solle man in drei Schritten zum Testzertifikat gelangen: durch einen Selbsttest sowie die Beantwortung eines Fragebogens und die kurz danach erfolgende Übersendung des Testzertifikates als PDF-Datei.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist das problematisch, weil nach ihren eigenen Recherchen bei einer Testausstellung nach diesem Prinzip keinerlei ärztliche Kontrolle erfolgte, wie es in der Mitteilung heißt. Die Bad Homburger hatten demnach »probeweise die Bestellung eines Testzertifikats durchgeführt«, nachdem etliche Anfragen und Beschwerden über das Angebot des Hamburger Betreibers eingegangen waren. Die Ausstellung des Testzertifikats erfolgte dabei offenbar reibungslos – allerdings eben ohne fachliche Kontrolle. Zudem hieß es dazu seitens der ausstellenden Ärztin, der Test sei »unter meiner fachärztlichen Überwachung meiner Arztpraxis« erfolgt. Es wurde demnach bestätigt, »dass die in dem Zertifikat genannte Person keine Symptome haben und nicht mit dem Coronavirus infiziert sei«, erklärt die Wettbewerbszentrale.

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