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Rezeptabrechnung 
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Von NARZ zu AVN 

Jetzt wird abgerechnet: Künftig soll die Rezeptabrechnung des Norddeutschen Apotheken-Rechenzentrums (NARZ) in die Zuständigkeit der AVN Apotheken-Verrechnungsstelle Dr. Carl Carstens fallen. Dies gab der Verwaltungsrat via Pressemitteilung bekannt. 
AutorKontaktPZ
Datum 30.07.2026  16:00 Uhr

Der Verwaltungsrat des Norddeutschen Apotheken-Rechenzentrums (NARZ) hat mitgeteilt, dass die Abrechnungstätigkeit des Vereins innerhalb der Firmengruppen verschoben werden soll – von NARZ zur AVN Apotheken-Verrechnungsstelle Dr. Carl Carstens. Damit soll in Zukunft der Abrechnungsverkehr gemäß  § 9 Nr. 5 zwischen Verein und Mitgliedern geregelt werden. 

Als Grund für die Neuerung nennt der NARZ die Zunahme regulatorischer Anforderungen an Betriebe, die Zahlungsströme für Dritte abwickeln: »Dazu zählt unter anderem das EU-AML-Paket, dem Gesetzespaket der EU zur Geldwäschebekämpfung, welches ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, sowie die Vorgaben zu Compliance und IT-Sicherheit«, heißt es in der Mitteilung.

Aktuell arbeite man mit Parallelstrukturen, denn sowohl NARZ als auch AVN erfüllen besagte Anforderungen. Ebenso erbringen beide Sektoren dieselbe Abrechnungsleistung. »Mit der Übertragung der Abrechnung auf die AVN werden diese Aufgaben an einer Stelle zusammengeführt.«

Was bleibt bestehen? 

Die Steuerung des Vereins soll gänzlich wie bisher über die Gremien des NARZ laufen. Auch Vorstand und Verwaltungsrat sollen Einfluss auf die AVN und die Geschäftsführung behalten.

Die AVN werde beauftragt, die bestehende Abrechnung unverändert fortzuführen, an den Abrechnungsprozessen ändere sich nichts. Inhalte, Bedingungen der Abrechnung einschließlich Abläufe, Fristen, Ansprechpartnerinnen und -partner sollen bestehen bleiben. Auch die Mitgliedschaft im NARZ und damit verbundene Rechte und Pflichten seien gleichbleibend. 

Die Übertragung der Abrechnung auf die AVN erfolgt für die Mitglieder schrittweise, spätestens jedoch zum 30. Juni 2027.

 

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