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Ab Oktober

Vollständig geimpft nur noch mit drei Impfungen

Mit einer Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung gilt ab 1. Oktober 2022 als vollständig geimpft, wer über drei Covid-19-Impfungen verfügt. Allerdings sind Infektionen den Impfungen gleichgestellt. Und: Das Bundesgesundheitsministerium regelt die Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten wieder selbst.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 03.03.2022  10:30 Uhr
Vollständig geimpft nur noch mit drei Impfungen

Ab 1. Oktober 2022 liegt für die Einreise nach Deutschland ein vollständiger Impfschutz nur noch vor, wenn drei Einzelimpfungen gegen Covid-19 erfolgt sind. Zudem muss es sich dabei um Impfstoffe handeln, die in der Europäischen Union (EU) zugelassen sind. Die letzte Impfung soll mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgen. Das sieht die frisch in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vor. Diese Verordnung regelt aktuell, wer nach Deutschland einreisen darf, beziehungsweise welche Nachweise bei einer Einreise zu erbringen sind.

Demnach gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2022, in der alle Personen, die lediglich zweifach geimpft sind, noch als vollständig geimpft gelten. Allerdings sieht die Verordnung einige Ausnahmen der neuen Regelung vor, die Covid-19-Infektionen mit den Impfungen gleichstellt.

Mit zwei Impfungen existiert demnach auch ein vollständiger Impfschutz, wenn ein positiver Corona-Antikörpertest vorliegt, der noch vor der ersten Impfung gemacht wurde. Darüber hinaus gilt als vollständig geimpft, wer nach einer Impfung mit Covid-19 infiziert war und entweder vor der zweiten Impfung oder nach der zweiten Impfdosis ein positives PCR-Testergebnis vorweisen kann. Damit sind also drei nachgewiesene Antigen-Kontakte wichtig, um einen vollständigen Impfschutz zu haben. Damit werden Personen, die dreimal etwa durch eine Impfung oder Infektion mit dem Virus Kontakt hatten, gleichbehandelt. Bis zum 30. September 2022 soll zudem als vollständig geimpft gelten, wer einmal mit Covid-19 infiziert war und danach oder davor lediglich eine Impfdosis erhalten hat.

Im Vergleich zum Verordnungsentwurf, über den die PZ bereits berichtet hatte, gibt es noch eine weitere Änderung. So sollen auch ab Oktober alle Personen bis zu 270 Tage (9 Monate) nach der zweiten Einzelimpfung als vollständig geimpft gelten. Nach diesem Zeitraum erlischt der vollständige Impfschutz, mit einer Booster-Impfung wird dieser aber wieder erreicht. Diese 9-Monate-Regelung gibt die EU in ihren aktuellen Vorgaben zu Reisezwecken innerhalb der Union vor. Neben dem Impfnachweis kann die Einreise nach Deutschland laut Verordnung auch nach Vorlage eines Test- oder Genesenennachweises erfolgen.

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