Viermal weniger Rabattarzneimittel verfügbar |
Immer häufiger sind Rabattarzneimittel nicht verfügbar. Die Engpass-Problematik verschärft sich, wie die DAPI-Auswertung zeigt. / Foto: Imago/Christoph Franke
Das DAPI hat ausgewertet, welche Fertigarzneimittel zwischen 2017 und 2019 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Sonderkennzeichen »Abweichende Abgabe« abgegeben worden sind, weil das rabattbegünstigte Präparat nicht verfügbar war. Dabei ging es darum, sowohl die Anzahl der nichtverfügbaren Packungen insgesamt zu bestimmen als auch jene zehn Wirkstoffkombinationen zu ermitteln, bei denen am häufigsten der Vermerk »Nichtverfügbarkeit« auf dem Rezept gestanden hat. Auch dokumentiert hat das DAPI den Abgabeanteil dieser zehn Kombinationen an der Gesamtzahl der Mittel, die mit der jeweiligen Wirkstoffkombination über den HV-Tisch gegangen sind.
Gemessen an der Zahl abgegebener Packungen ist demnach der Anteil nichtverfügbarer Rabattarzneimittel von 0,7 Prozent im Jahr 2017 auf 2,8 Prozent im Jahr 2019 gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs um den Faktor 3,8. Im gesamten Zeitraum waren laut DAPI unter den Rabattarzneimitteln insbesondere Sartane häufig nicht verfügbar, wobei sich der Anteil für Valsartan von 7,1 Prozent im Jahr 2017 auf 33,8 Prozent erhöht hat.
Lieferengpassmeldungen in der Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den zehn häufigsten Wirkstoffkombinationen, die 2019 nicht verfügbar waren, gab es im selben Jahr aber lediglich für Valsartan, Candesartan, Venlafaxin und Etoricoxib. Im Jahr 2018 lagen dem BfArM nur bei Valsartan und der Kombination von Valsartan und Diuretika Meldungen vor. Bei welchen zehn Wirkstoffkombinationen es im Jahr 2017 einen Engpass gab, darüber enthält die BfArM-Datenbank derzeit keine Information. Nichtsdestotrotz stelle der starke Anstieg der Abgaben mit dem Verweis der »Nichtverfügbarkeit« in den vergangenen drei Jahren ein Abbild der wachsenden Lieferengpassproblematik dar, so das DAPI.
Seit Mai 2017 informiert das BfArM auf seiner Website zu den aktuellen Lieferengpässen bei Humanarzneimitteln in Deutschland. Ausgenommen sind Impfstoffe, für die ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Die BfArM-Daten basieren auf der freiwilligen Meldung pharmazeutischer Unternehmer. Um einen Lieferengpass handelt es sich nach Definition des BfArM immer dann, wenn »eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann« vorliegt. Parallel ist eine Analyse zu Engpässen anhand von GKV-Rezeptabrechnungsdaten möglich, bei denen die Sonderkennzeichnung »Abweichende Abgabe« auftaucht.