Viel Kritik für verpflichtenden Notfallbotendienst |
Des Weiteren geht laut Overwiening die Idee, die einzelnen Kilometer zur Grundlage zu machen, völlig an der Zielsetzung vorbei, Apotheken stärken zu wollen – es bewirke genau das Gegenteil, so die ABDA-Präsidentin. Zudem betonte sie, dass Patientinnen und Patienten durchweg sehr zufrieden mit dem Botendienst der Apotheken seien und ihn sehr gut angenommen hätten. Die Apotheken würden sehr verantwortungsvoll mit dem Einsatz des Botendienstes umgehen und ihn nicht in einem überschwänglichen Maß und »sehr wohl dosiert« anbieten. Zwar gebe es im ländlichen Bereich eine stärkere Unterfinanzierung als in den städtischen Regionen, aber auch in den Städten sei der Botendienst unterfinanziert. Außerdem machte die ABDA-Präsidentin deutlich, dass die Möglichkeit der Botendienste ein richtiger Schritt sei, eine bis ans Krankenbett gehende Versorgung leisten zu können und so dem Versandhandel »ein gewisses Paroli zu bieten«. Zudem forderte sie eine Botendienst-Vergütung von mindestens 6 Euro: »Damit wären unsere Kosten im Durchschnitt gedeckt, es wäre kein Gewinn«, sagte Overwiening im Ausschuss.
Daniela Hänel von der Freien Apothekerschaft lehnte den AfD-Antrag ebenfalls ab: »Ein per Gesetz festgelegter, ärztlich zu verordnender Botendienst führt dazu, dass immer ein Bote in der Apotheke vorgehalten werden muss. Das ist in der aktuellen Zeit mit der Honorierung und dem pharmazeutischen Fachkräftemangel nicht umsetzbar«. Es dürfe keine verpflichtende Vorhaltung eines Boten gefordert werden, da sich die individuellen, örtlichen und strukturellen Gegebenheiten der Vor-Ort-Apotheken stark voneinander unterschieden. Zudem kritisierte sie, dass das aktuelle Botendienst-Honorar von 2,50 Euro nicht die Unkosten wie Kraftstoff, Versicherungen oder Personal deckte. Außerdem monierte die Apothekerin, dass der Botendienst nicht für apothekenpflichtige Arzneimittel wie etwa Schmerz- und Fiebersäfte für Kinder, Wundpflege, Trinknahrung oder pharmazeutische Dienstleistungen bei onkologischen Patienten abgerechnet werden könne. Hier bestehe Handlungsbedarf: »Wenn eine alleinerziehende Mutter mit einem fiebernden Kind zu Hause ist, ist sie nicht in der Lage, dieses Medikament abzuholen.«