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Impfungen beim Hausarzt

Vertrieb der Covid-19-Impfstoffe unter strengen Auflagen

Am heutigen Dienstag werden zum ersten Mal Covid-19-Impfstoffe über den Großhandel in die Apotheken gelangen. Zeitgleich müssen die Offizinen bereits die Vakzine für die nächste Woche bestellen. Dabei dürfen Apotheken die strengen Regeln der sogenannten Allgemeinverfügung nicht aus dem Blick verlieren.
Stephanie Schersch
06.04.2021  12:54 Uhr

Der 6. April soll als großer Tag in die Geschichte der Pandemie-Bekämpfung eingehen. Rund 35.000 der bundesweit 50.000 Hausarztpraxen sind ab heute offiziell in die bundesweite Impfkampagne eingebunden. Im Laufe der Woche sollen sie ihren Patienten 940.000 Dosen Comirnaty® von Biontech/Pfizer verabreichen, die über den Großhandel und die Apotheken bis spätestens morgen in die Praxen gelangen.

Zusammen mit den Vakzinen liefern die Offizinen das erforderlich Impfzubehör aus. Hinzu kommt in dieser Woche einmalig ein sogenanntes Starterpaket der Firma Biontech mit Informationsmaterialien für jede Praxis. Auch die Apotheken selbst bekommen ein solches Paket mit den relevanten Details für die Offizin. Bereits am heutigen Dienstag sollen Praxen zudem Comirnaty® für die kommende Woche ordern. Bis spätestens 15 Uhr müssen die Apotheken anschießend verbindlich beim Großhandel bestellen. Dabei müssen sie die Dosis-bezogenen Angaben der Ärzte umrechnen und die entsprechende Menge Vials (6 Dosen = 1 Vial) über die Sonder-PZN 17377588 bestellen. Zudem sollen die Offizinen jede Bestellung einer Praxis als gesonderten Auftrag an den Großhändler übermitteln. Ab Kalenderwoche (KW) 16 wird nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch Vaxzevria® von Astra-Zeneca für den Einsatz in den Praxen zur Verfügung stehen, in KW 17 soll schließlich auch das Präparat des US-amerikanischen Herstellers Johnson & Johnson dazukommen.

Privatpraxen und Betriebsärzte müssen warten 

Bereits Ende April sollen etwa 3 Millionen Dosen Impfstoff pro Woche und damit deutlich mehr Vakzine in die Hausarztpraxen gelangen. Bis auf Weiteres bleiben die Vakzine jedoch ein knappes Gut. Aus diesem Grund ist der Vertrieb der Dosen an recht strenge Vorgaben geknüpft. Die hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende der vergangenen Woche in einer sogenannten Allgemeinverfügung zusammengefasst. Apotheken dürfen die Impfstoffe demnach ausschließlich an Vertragsärzte ausliefern, die regulär Praxisbedarf bei ihnen bestellen. Privatpraxen und Betriebsärzte sind zunächst nicht Teil der Impfkampagne und sollen erst später dazukommen. Zudem müssen die Offizinen die Vakzine ausschließlich über ihrem Hauptlieferanten beziehen, der Mitglied des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) sein muss.

Auf die Bestellungen der Praxen dürfen die Apotheken keine zusätzlichen Dosen aufschlagen. Die Phagro-Mitglieder sollen auf Basis aller Aufträge in einem Bundesland schließlich eine faire Verteilung in der Region garantieren. »Damit wird ausgeschlossen, dass bestimmte Apotheken bevorzugt mit größeren Mengen an Covid-19-Impfstoff beliefert werden«, schreibt das BMG in der Begründung der Allgemeinverfügung. Verfügt eine Großhandelsniederlassung über einen Impfstoff-Überschuss, soll der Händler die Mengen innerhalb des Unternehmens ausgleichen.

Wer sich nicht an diese Spielregeln hält, riskiert eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro. Das Ministerium kann die Allgemeinverfügung jederzeit aufheben. Das dürfte jedoch erst dann passieren, wenn ausreichend Impfstoffe verfügbar sind. Spätestens am 30. September sollen die Vorgaben regulär auslaufen. 

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