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Versand und Verschreibung
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Verschärfte Cannabis-Regeln im Petitionsausschuss

Das überarbeitete Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) hat heute den Petitionsausschuss beschäftigt. Knapp 60.000 Unterzeichnende hatten sich gegen das geplante Verbot von Onlineverschreibung und Versand von Cannabisblüten ausgesprochen. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 23.02.2026  15:30 Uhr

Zugrunde liegt eine Petition, die am 17. Juli 2025 eingereicht wurde, kurz nachdem das BMG den Referentenentwurf zum überarbeiteten MedCanG vorgelegt hatte. Der Entwurf sieht ein Versandverbot von Cannabisblüten sowie einen erforderlichen Arztkontakt bei einer Verschreibung vor. Dagegen wendet sich die Petition von Henning Todt, die knapp 60.000 Mitzeichnungen für sich verbuchen kann.

Todt fordert, die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes zu stoppen. Die Verschärfungen gefährdeten ansonsten die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten, vor allem in ländlichen Regionen, und führe zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System, heißt es in seiner Petition (ID 184070). Der Online-Arztkontakt für medizinisches Cannabis müsse erhalten bleiben, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne wohnortnahe Versorgung. Auch müsse der Apothekenversand von Cannabis erlaubt bleiben, »denn nur so ist eine sichere und gleichberechtigte Versorgung möglich«. 

»Ich stehe vor Ihnen als Stimme dieser Patienten« 

In seinem Eingangsstatement betonte Todt, dass der große Zuspruch zu seiner Petition daher rühre, dass sich viele Menschen um die Cannabis-Versorgung sorgten. Er verstehe sich als Vertreter der Patientenlobby. »Ich stehe vor Ihnen als Stimme dieser Patienten.« Der Gesetzentwurf verschlechtere die Versorgung. Arztpraxen seien ein Flaschenhals, wenige Ärzte böten eine Cannabisversorgung an, schon jetzt sei die Versorgung lückenhaft. Missbrauch müsse ohne Frage unterbunden werden, ohne aber alle Ärzte und Anbieter unter Generalverdacht zu stellen.

In der ersten Fragerunde fragte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, den Petenten, wie er denn an seine Rezepte komme. Todt ging nicht darauf ein und betonte vielmehr, dass beim medizinischen Cannabis für Schwerkranke selbstredend engmaschig betreut werden müsse. Aber der Weg dürfe nicht entscheidend sein, das Medium sei zweitrangig.

Viele Ärzte würden sich noch immer nicht in der Cannabis-Thematik auskennen, scheuten etwa die Antragsverfahren bei den Krankenkassen, so Todt. Etliche Facharztgruppen wurden 2024 allerdings von der Genehmigungspflicht befreit. Todt argumentierte, dass in der Folge viele Patientinnen und Patienten den Umweg über die Onlinemedizin und die privaten Anbieter nähmen.

Vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), für das Staatssekretär Georg Kippels sprach, wollte Borchardt wissen, welche Mängel er seit der Teilfreigabe von Cannabis vor fast zwei Jahren registriert habe. Kippels verwies auf den Anstieg bei Cannabisimporten um 400 Prozent. Über die GKV laufe dabei bekanntlich nur ein Bruchteil, daher gehe er davon aus, dass es sich überwiegend um Selbstzahlerrezepte handele.

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