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Covid-19-Schutzgesetz

Verlängerung der Abgaberegeln noch unklar

Ende Juni hat das Bundesgesundheitsministerium eine Formulierungshilfe für ein Covid-19-Schutzgesetz vorgelegt. Die sah unter anderem verlängerte Abgaberegeln für Apotheken um ein Jahr vor. Mit dem neuen Fraktionsentwurf scheint dies vom Tisch zu sein.
Cornelia Dölger
28.07.2022  14:00 Uhr

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen im Herbst sowie auf die schnelle Verbreitung von Omikron-Varianten hat der Gesetzentwurf vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen vor einer Corona-Infektion vor Augen. Neben anderen Leistungserbringern spielen hierbei auch Apotheken eine wichtige Rolle, etwa bei der Durchführung von Schutzimpfungen, beim Testen oder in der ambulanten Versorgung. Der Entwurf des BMG von Ende Juni sieht vor, Sonderregelungen um ein Jahr zu verlängern, die ansonsten im November 2022 auslaufen würden – über die konkreten Inhalte des Entwurfs hatte die PZ ausführlich berichtet.

Die für Apotheken wichtigen pandemiebedingten Sonderregelungen in der ambulanten Versorgung sind hierbei allerdings eine Ausnahme. Im BMG-Entwurf hieß es noch, dass das Ministerium grundsätzlich alle Corona-Sonderregeln um ein Jahr bis November 2023 verlängern will, die in § 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschrieben werden. Dazu gehört auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, laut der Apotheken beispielsweise auch nicht rabattierte Rx-Medikamente abgeben dürfen, wenn das Rabattarzneimittel nicht vorrätig sein sollte. Damit sollen Mehrfachbesuche in der Offizin vermieden und somit das Infektionsrisiko gesenkt werden. Auch das Auseinzeln gehört dazu.

Diese Verlängerung ist im neuen Fraktionsentwurf, der der PZ vorliegt, nicht übernommen worden. Somit würden diese Ausnahmeregeln nur noch bis November 2022 gelten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Fassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch überarbeitet wird. Die ABDA will sich nach eigenen Angaben weiter dafür einsetzen, dass die rechtlichen Grundlagen für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Denn bevor die Regierungsfraktionen sich nicht einig sind, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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