Verhandlungen zu den Grippeimpfungen vor dem Aus |
Apotheken und Krankenkassen streiten sich über die Vergütungshöhe bei Grippeschutzimpfungen. / Foto: Adobe Stock/Marina Andrejchenko
Mit dem Pflegebonusgesetz, das seit Ende Juni dieses Jahres in Kraft ist, hatte der Gesetzgeber Apotheken dauerhaft dazu ermächtigt, Grippeschutzimpfungen für alle erwachsenen Personen anzubieten. Zuvor hatten die Apotheken dies nur in regionalen Modellvorhaben angeboten, nun sind die Impfleistungen bundesweit erlaubt. Gleichzeitig sollten der DAV und der GKV-SV alle weiteren Details dazu vertraglich vereinbaren. Konkret mussten die beiden Verbände eine Vergütung für die Apotheken aushandeln, die sowohl die Impfleistung als auch die Dokumentation umfasst. Hinzu kommen Vergütungsregelungen zu möglichen Verwürfen sowie Vereinbarungen zum Abrechnungsverfahren. Für die Verhandlungen hatte der Gesetzgeber beiden Parteien eine sehr kurzfristige, zeitliche Vorgabe gemacht: Bis Ende August dieses Jahres hätte eine Verhandlungslösung stehen müssen.
Doch nach Informationen der PZ sind beide Seiten weit davon entfernt. In der letzten Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche gab es auf Fachebene demnach einen letzten Versuch, eine Verhandlungslösung zu finden. Dem Vernehmen nach steht man nur in Sachen Abrechnungsverfahren kurz davor, eine Einigung zu erzielen. In Sachen Vergütungshöhe und Verwurfsregelung liegen die Vorstellungen der Verhandlungsparteien allerdings weit auseinander.
Wie die PZ aus Verhandlungskreisen erfuhr, haben sich die Krankenkassen in den Verhandlungen an den Vergütungshöhen der Kassenärzte orientiert. Allerdings: Die Kassen nahmen als Referenz das niedrigste Honorar, das in einer KV-Region vereinbart wurde und dem Vernehmen nach bei 7,60 Euro pro Impfung liegen soll. Aus Apothekersicht ist dieses Angebot aber zu niedrig – der DAV soll sich in den Verhandlungen vielmehr an den Vergütungen in den Modellvorhaben orientiert haben. In der Region Nordrhein hatte der dortige Apothekerverband beispielsweise einen Preis in Höhe von 12,61 Euro mit der AOK Rheinland/Hamburg ausgehandelt.
Gesetzlich bereits vorgegeben ist, dass Apotheken für die Beschaffung 1 Euro pro Einzeldosis erhalten sollen. Für weitere Probleme in den Verhandlungen sorgten vielmehr auch die Verwurfsregelungen. Aus Verhandlungskreisen hieß es, dass die Kassen hier zunächst gar keine Refinanzierung anbieten wollten, der DAV soll aber auf einer Pauschale für Verwürfe bestanden haben. Des Weiteren gab es während der Verhandlungen auch unterschiedliche Meinungen zur Interpretation des Gesetzes mit Blick auf die in Frage kommenden Patienten. Während der DAV der Meinung ist, dass die Apotheken allen erwachsenen Personen die Impfungen anbieten dürfen, vertraten die Kassen offenbar die Meinung, dass die Apotheken-Impfungen nur für Risikogruppen, demnach also für ältere Personengruppen in Frage kommen.
Laut Gesetz muss die Schiedsstelle innerhalb eines Monats einen Schiedsspruch vorlegen. Noch wurde sie jedoch nicht offiziell angerufen. Mit Blick auf die weit auseinander liegenden Forderungen ist dies aber sehr wahrscheinlich.