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Medienrecht

Verfahren gegen Google zu Bund-Gesundheitsportal wird eingeleitet

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein leitet ein Verfahren gegen den Internet-Riesen Google ein. Der Grund: Die Kooperation mit dem Gesundheitsportal des Bundes könnte die Diskriminierungsfreiheit verletzen. Noch am heutigen Donnerstag werde das medienrechtliche Verwaltungsverfahren angestoßen, sagte der Direktor der Landesmedienanstalt, Thomas Fuchs.
dpa
PZ
17.12.2020  10:22 Uhr
Verfahren gegen Google zu Bund-Gesundheitsportal wird eingeleitet

Es werde geprüft, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals bei einer Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden, so Fuchs auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Härteste Sanktion könnte theoretisch sein, dass Google das Angebot nicht bevorzugt präsentieren darf. Der Konzern hätte dann wiederum die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Bereits Ende November hatte Fuchs angekündigt das Vorgehen von Google überprüfen zu wollen.

Das staatlich finanzierte Gesundheitsportal »gesund.bund.de« stellt geprüfte Informationen zum Coronavirus und anderen Krankheiten bereit. Es wird von Google bei einer Suche in einem Kasten hervorgehoben. Die Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert-Koch-Institut oder medizinischen Fachgesellschaften. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vereinbarung mit dem US-Internetkonzern im vergangenen Monat präsentiert.

Ministerium wird über Verfahren informiert, Google soll Stellung nehmen

Der Bund ist nicht Verfahrensgegner für die Medienanstalt, wie es weiter hieß. Das Gesundheitsministerium werde aber über das Verfahren informiert. Im Kern geht es bei der Prüfung um Suchbegriffe zu allgemeinen Krankheiten, die auch auf dem Gesundheitsportal zu finden sind, etwa Asthma, Migräne oder Bandscheibenvorfall. Google wird laut Medienanstalts-Direktor Fuchs nun zunächst um eine Stellungnahme gebeten. Eine Entscheidung trifft am Ende die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind.

Das Verfahren gegen Google ist der erste große Fall seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags in Deutschland. Dieser zeigt die Rundfunk-Regeln auf und setzt auch einen Rahmen für Internet-Portale wie Suchmaschinen, die Inhalte zeigen, sie aber nicht selber herstellen. Der Staatsvertrag der Länder trat im November in Kraft. Die unabhängigen Landesmedienanstalten sind in Deutschland für die Zulassung von privatem Rundfunk zuständig und sie überprüfen auch Medieninhalte im Internet.

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