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Medienrecht
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Verfahren gegen Google zu Bund-Gesundheitsportal wird eingeleitet

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein leitet ein Verfahren gegen den Internet-Riesen Google ein. Der Grund: Die Kooperation mit dem Gesundheitsportal des Bundes könnte die Diskriminierungsfreiheit verletzen. Noch am heutigen Donnerstag werde das medienrechtliche Verwaltungsverfahren angestoßen, sagte der Direktor der Landesmedienanstalt, Thomas Fuchs.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 17.12.2020  10:22 Uhr

Vorwurf der Missachtung der Pressefreiheit

Konkret dreht sich die Prüfung um den Paragrafen 94 des Vertrags, in dem es um Diskriminierungsfreiheit geht. Demnach dürfen Plattformen journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren. Das wäre der Fall, wenn ohne sachlich gerechtfertigten Grund die Darstellung von Angeboten systematisch behindert wird.

Kurz nach der Bekanntgabe der Kooperation mit Google im November erntete Spahns Vorstoß deutliche Kritik von Medienvertretern: Von der Missachtung der Pressefreiheit war die Rede. Auch der Chef des Wort & Bild Verlags, Andreas Arntzen, erklärte im Interview mit der PZ, warum Spahns Vorgehen gerade für die Verlage im Gesundheitswesen ein Affront ist. Der Wort & Bild Verlag, aber auch andere Portale, die Gesundheitsinformationen anbieten, wie etwa aponet.de, sind von der Bevorzugung des Nationalen Gesundheitsportals betroffen.

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