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Vielfältige Ausprägung
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Verdacht auf Arzneimittel-Allergie rasch abklären

Apotheker können mithelfen, mögliche Arzneimittel-Allergien aufzuklären, indem sie die richtigen Fragen stellen. Eine ärztliche Abklärung mit Hauttests, Labor und gegebenenfalls stationärer Provokation sollten möglichst zeitnah erfolgen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 05.04.2024  09:00 Uhr

War es das Arzneimittel oder der Infekt?

Ein klassisches Beispiel ist die viel zu häufig angenommene Penicillin-Allergie. »Hier ein De-Labeling vorzunehmen, ist allerdings mit einem hohen Aufwand verbunden, denn wenn die vermeintliche Reaktion bereits lange her ist, schlagen die Hauttests nicht mehr an und wir müssen stationär provozieren.« Daher sollten Verdachtsfälle allergischer Reaktionen immer möglichst sofort abgeklärt werden.

Pfützner hatte dazu auch ein Patientenbeispiel mitgebracht: Der Patient hatte 2009 nach der Einnahme von Cefixim einen Hautausschlag. 2010 bekam er vier Tage nach Einnahme von Clindamycin wegen einer Zahnentzündung erneut Ausschlag. Die Hauttests auf die beiden Antibiotika fielen negativ aus.

Der Patient wurde nun stationär nacheinander mit beiden Antibiotika oral provoziert. Während beim Beta-Laktam-Antibiotikum Cefixim auch bei hohen Dosen keine Beschwerden auftraten und auch nicht bei niedrigen Dosen Clindamycin, verspürte der Patient bei 600 mg Clindamycin ein Unwohlsein und Kribbeln und es trat ein Exanthem auf.

Die Ärzte schlossen daraus, dass Cefixim vertragen wird und es sich 2009 wohl um Exanthem aufgrund der bakteriellen Infektion handelte, während durchaus eine Clindamycin-Allergie besteht.

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