Verdacht auf Arzneimittel-Allergie rasch abklären |
Daniela Hüttemann |
05.04.2024 09:00 Uhr |
Ein klassisches Beispiel ist die viel zu häufig angenommene Penicillin-Allergie. »Hier ein De-Labeling vorzunehmen, ist allerdings mit einem hohen Aufwand verbunden, denn wenn die vermeintliche Reaktion bereits lange her ist, schlagen die Hauttests nicht mehr an und wir müssen stationär provozieren.« Daher sollten Verdachtsfälle allergischer Reaktionen immer möglichst sofort abgeklärt werden.
Kommt der Hautausschlag vom Infekt oder vom Arzneimittel dagegen? Das lässt sich anhand des Ausschlags selbst in der Regel nur sehr schwer sagen. / Foto: Imago/Pond5 Images
Pfützner hatte dazu auch ein Patientenbeispiel mitgebracht: Der Patient hatte 2009 nach der Einnahme von Cefixim einen Hautausschlag. 2010 bekam er vier Tage nach Einnahme von Clindamycin wegen einer Zahnentzündung erneut Ausschlag. Die Hauttests auf die beiden Antibiotika fielen negativ aus.
Der Patient wurde nun stationär nacheinander mit beiden Antibiotika oral provoziert. Während beim Beta-Laktam-Antibiotikum Cefixim auch bei hohen Dosen keine Beschwerden auftraten und auch nicht bei niedrigen Dosen Clindamycin, verspürte der Patient bei 600 mg Clindamycin ein Unwohlsein und Kribbeln und es trat ein Exanthem auf.
Die Ärzte schlossen daraus, dass Cefixim vertragen wird und es sich 2009 wohl um Exanthem aufgrund der bakteriellen Infektion handelte, während durchaus eine Clindamycin-Allergie besteht.