Verband will Inkasso-Leistungen für Kassen überprüfen |
Daniela Hüttemann |
31.10.2022 10:30 Uhr |
Man könnte grundsätzlich einmal die Gerichte befragen, ob es gerechtfertigt ist, dass permanent und entschädigungslos in die Apothekenbetriebe eingegriffen werden, bis sie nicht mehr imstande sind, ihren eigentlichen Auftrag, die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, gewährleisten zu können, regte Geschäftsführer Zwenke an. Ein Entschädigungsanspruch für die bislang kostenlosen, zwangsweisen Dienstleistungen der Apotheken für die Krankenkassen müsse geprüft werden.
»Wenn jetzt auch noch zusätzlich die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird, bedeutet das nach derzeitiger Formulierung einen weiteren, deutlichen Verlust beim Packungshonorar«, warnte Zwenke. Zudem müsse das Wort »Abschlag« durch das, was es tatsächlich ist – nämlich ein Großkundenrabatt – ersetzt werden. »Wir brauchen dringend die Klarstellung in §130 SGB V, dass Apothekenrabatte echte Großkundenrabatte sind!« Damit wären die Krankenkassen verpflichtet, zeitnah die abgerechneten Rezepte zu erstatten.
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat diesbezüglich leider wenig Spielraum, da die Gesetze auf Bundesebene entsprechend umformuliert werden müssen. Trotzdem appellierte der Verbandsvorsitzende Lund an alle Apotheken: »Gehen Sie auf Ihre Kunden, Gemeindemitglieder, Landräte und Bundestagsabgeordneten zu, auch an die, die gerade nicht in der Regierungsverantwortung sind – erklären Sie allen, die in Entscheidungsgremien sitzen, was wir für eine wertvollen Beitrag leisten.«
Der Streik am 19. Oktober sei im Übrigen erst der Anfang gewesen. Weitere Protestaktionen seien in Planung. Dabei freue man sich auch auf kreative Ideen aus dem Berufsstand. Denn im Frühjahr stehe mit der GKV-Strukturreform das nächste Spargesetz ins Haus. Die Schleswig-Holsteiner können sich weitere und schärfere Aktionen durchaus vorstellen und hoffen, dass die anderen Bundesländer dieses Mal möglichst geschlossen mitziehen.