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Apotheken-Stärkungsgesetz

Verbände wünschen Verbesserungen

Der Entwurf für die Apothekenreform ist durchs Bundeskabinett. Die Reaktionen darauf fallen gemischt aus: Während sich der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vieles anders gewünscht hätte, steht der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) der Reform deutlich positiver gegenüber, sieht aber auch noch Verbesserungspotenzial.
Jennifer Evans
18.07.2019  11:54 Uhr

In den Augen des BVDVA war es längst überfällig, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 Bewegung in die Thematik des ungleichen Wettbewerbs im europäischen Versandhandelsmarkt von Arzneimitteln kommt. Die Luxemburger Richter hatten damals entschieden, dass Versender aus dem europäischen Ausland deutschen Kunden Rabatte auf Rx-Medikamente anbieten dürfen. Inländische Vor-Ort- und Versandapotheken dürfen dies jedoch gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht.

Mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der BVDVA aber nicht ganz zufrieden. »Wir hätten uns lieber ein Modell Boni beziehungsweise wettbewerbliche Elemente für alle Apotheken gewünscht mit klaren Leitplanken bei maximal 2,50 Euro«, heißt es. Das entspreche in etwa dem, was das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seinem Gutachten Ende 2017 ermittelt habe. Das umstrittene Gutachten zum Apothekenhonorar hatte die Agentur 2HM im Auftrag des BMWi erstellt. Die Ergebnisse suggerieren deutliches Einsparpotenzial im Apothekenmarkt. Kritiker sehen darin allerdings gravierende Rechenfehler.

Auch hebt der BVDVA noch einmal hervor, »für eine Höchstpreisverordnung, anstelle des aktuellen Festpreissystems« zu plädieren. Der nun vom BMG eingeschlagene Kurs laufe nämlich Gefahr, dass das Verfahren am Ende wieder in Luxemburg entschieden werde, heißt es.

Optimierungsbedarf bei Vergütungen

Der BAH steht dem Gesetzentwurf deutlich positiver gegenüber: »Eine einheitliche Regelung für Apotheken und Versicherte ist der beste Garant für eine flächendeckende, gleichmäßige Arzneimittelversorgung auch in der Zukunft«, so Hubertus Cranz, BAH-Hauptgeschäftsführer. Falsch ist seiner Ansicht nach aber, dass die gleichen Preise für Arzneimittel künftig nicht für Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte gelten sollen.

Grundsätzlich begrüßt der BAH, dass die heilberufliche Kompetenz des Apothekers gestärkt wird, in dem er in Zukunft zusätzliche pharmazeutische Dienstleistung anbieten darf. »Bei dem vorgeschlagenen Vergütungsansatz sehen wir jedoch noch Optimierungsbedarf«, kritisiert Cranz. Auch bei den neuen Regelungen zu Folgeverordnung könnte der Gesetzgeber nach Ansicht des BAH noch nachbessern.

Demnach sollte der Apotheker den Patienten auch persönlich in Augenschein nehmen. »Dies stellt eine angemessene Begleitung der Therapie sicher und ermöglicht zum Beispiel die Kontrolle und richtige Handhabung von Applikationshilfen und bei Bedarf korrigierende und unterstützende Eingriffe. Maßgeblich dabei ist, dass die Ausstellung von Folgeverordnungen immer eine Ermessensentscheidung des Arztes bleibt«, so Cranz. Geplant ist, dass künftig Ärzte chronisch Kranken, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein Wiederholungsrezept ausstellen dürfen und der Apotheker das Präparat dann bis zu drei Mal abgeben kann.

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