US-Apotheken dürfen Paxlovid rezeptfrei abgeben |
Bei der Einnahme von Paxlovid entscheidet Schnelligkeit über die Wirksamkeit. Damit Patienten das Covid-19-Medikament nach dem Auftreten von Symptomen schnell einnehmen können, ist in den USA seit Kurzem die rezeptfreie Abgabe in Apotheken erlaubt. / Foto: imago images/Independent Photo Agency Int.
Patienten sollten das Covid-19-Medikament innerhalb der ersten fünf Tage nach dem Auftreten von Symptomen einnehmen. Nur dann ist es wirksam und kann unter Umständen einen schweren Verlauf von Covid-19 verhindern. Da Patienten sich bei Beschwerden möglicherweise nicht sofort testen, kann es schwierig werden, rechtzeitig einen Arzttermin zu erhalten. Deshalb hat sich die US-Arzneimittelbehörde FDA entschlossen, eine Abgabe des Medikaments in Apotheken auch ohne ärztliches Rezept zu erlauben.
»Dass Apotheker Paxlovid rezeptfrei abgeben dürfen, kann die Chance erhöhen, dass Patienten, für die die Einnahme dieses Medikaments zur Behandlung von Covid-19 empfohlen wird, schnell mit der Einnahme beginnen können«, begründete Patrizia Cavazzoni, Direktorin des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -forschung der FDA, die Entscheidung der US-Arzneimittelbehörde. Damit trage die FDA auch der wichtigen Rolle Rechnung, die Apothekerinnen und Apotheker bei der Bekämpfung der Pandemie gespielt hätten und noch spielten, sagte Cavazzoni. Laut FDA ist Paxlovid in den USA für Patienten ab dem Alter von zwölf Jahren zugelassen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Die Abgabe von Paxlovid in Apotheken ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Nach Angaben der FDA dürfen Apotheker das Covid-19-Medikament nur unter folgenden Voraussetzungen an bestimmte Patientinnen und Patienten abgeben:
Apotheker dürfen das Covid-19-Medikament nach Angaben der FDA nicht abgeben, wenn keine Informationen zu möglichen Leber- und Nierenfunktionsstörungen oder zu möglichen Arzneimittel-Wechselwirkungen verfügbar sind. In diesem Fall sollten Apotheker Patienten an einen Arzt verweisen. Auch in Deutschland gibt es bestimmte Sicherheitsbestimmungen. Laut Robert-Koch-Institut sollte Paxlovid nicht an Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung oder mit schwerer Leberfunktionsstörung gegeben werden, da es für die Anwendung bisher keine klinischen Daten gibt.
In Deutschland dürfen Apothekenteams Paxlovid nur nach einer ärztlichen Verordnung abgeben. Das oral anwendbare antivirale Medikament ist seit dem 25. Februar verfügbar. Es soll zur Behandlung von symptomatischen, nicht hospitalisierten Patienten mit Covid-19 ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf, aber mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt werden.
Wie die PZ berichtete, dürfen Apotheken Paxlovid seit Kurzem unbegrenzt bevorraten. Das ist in einer Allgemeinverfügung geregelt, die seit 29. Juni gilt und die voraussichtlich spätestens am 25. November 2022 unwirksam werden wird. Zuvor durften Apotheken höchstens zwei Therapieeinheiten des Medikaments auf Vorrat halten.
Dass eine Bevorratung nun unbegrenzt möglich ist, dürfte dem Wunsch von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geschuldet sein, das Medikament zur Behandlung von Corona-Erkrankten verstärkt einzusetzen. »Paxlovid-Tabletten, kurz nach der Infektion bei Älteren eingesetzt, senken Krankenhauseinweisungen um 90 Prozent. Es wird ein System mit Hausärzten vorbereitet, diese viel zu seltene Covid-Lebensrettung regelmäßiger einzusetzen. Medikamente haben wir genug«, schrieb Lauterbach am 3. Juli auf Twitter.
Insgesamt hat die Bundesregierung nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Million Behandlungseinheiten von Paxlovid bestellt. Bisher verordnen Ärzte das Medikament allerdings nur sehr zögerlich. Gleichzeitig belegen Studien eine gute Wirksamkeit des Präparats.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.