Union plant Gesetz zu Impfpass-Fälschungen |
Ev Tebroke |
04.11.2021 15:58 Uhr |
Darüber hinaus sollen auch »Apotheker, Ärzte und anderen approbierte Medizinalpersonen« bestraft werden können, wenn sie wissentlich »ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch im Rechtsverkehr« ausstellen. Sie müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Ebenso strafbar macht sich laut Entwurf jede Person, die unrichtige Gesundheitszeugnisse zur Täuschung im Rechtsverkehr nutzt.
Der Gesetzesvorschlag ist unionsintern noch nicht abschließend beraten, soll aber zeitnah in den Bundestag eingebracht werden, heißt es aus dem Büro Luczak.
»Die im geltenden Recht vorhandenen Strafbarkeitslücken und Privilegierungen bei der Strafhöhe sind inakzeptabel und rechtspolitisch verfehlt,« so Luczak. Er wirft Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Untätigkeit vor. Denn das strafrechtliche Dilemma beim Thema Impfpassfälschung war schon länger bekannt. Angesichts steigender Zahlen von gefälschten Impfpässen und Testzertifikaten hatten die Justizminister der Länder bereits im Juni auf eine rasche Verschärfung des Strafrechts gedrängt.
Das Bundesjustizministerium prüft derweil noch, ob Anpassungen in diesem Bereich überhaupt erforderlich sind, wie eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte. »Die Frage, ob das Gebrauchen falscher Gesundheitszeugnisse, wie etwa Impfzertifikate, auch gegenüber Privaten strafbar ist, wird bislang unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich nicht geklärt«, erklärte sie.