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»Strafbarkeitslücke«

Union plant Gesetz zu Impfpass-Fälschungen

Die Fraktion von CDU/CSU will, dass das Fälschen von Gesundheitszeugnissen künftig mit hohen Strafen geahndet werden kann. Der Entwurf zu einem entsprechenden Gesetz soll zeitnah in den Bundestag eingebracht werden, heißt es. 
Ev Tebroke
04.11.2021  15:58 Uhr

Hierzulande tauchen immer mehr Impfpassfälschungen auf. Laut einer Umfrage des ARD-Politikmagazins »Report Mainz« haben die Polizeibehörden bundesweit bislang fast 2000 Fälle bearbeitet. Allein in Bayern sind es 600 Fälle mit insgesamt 3000 gefälschten Impfpässen. Viele ungeimpfte Menschen versuchen derzeit also, mithilfe gefakter Ausweise an die begehrten Impfzertifikate in den Apotheken zu kommen. Und damit machen sie sich nach bisheriger Rechtslage offenbar nicht unmittelbar strafbar.  Die Vorlage eines gefälschten Dokuments im privaten Bereich, etwa einer Apotheke, ist im Strafgesetzbuch als Delikt nicht vorgesehen.

Diese »Strafbarkeitslücke«, auf die zuletzt das Landgericht Osnabrück aufmerksam gemacht hat, soll nun bald geschlossen werden. Die Unionsfraktion will zeitnah einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Fälschung solcher Gesundheitszertifikate sowie den Handel und Gebrauch künftig unter Strafe stellt. Das bestätigte das Büro von Jan-Marco Luczak (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, auf Anfrage der PZ.

Mit dem Entwurf zum sogenannten »Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen«, sieht die Union künftig teilweise erhebliche Strafen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen vor. »Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft«, heißt es in dem Entwurf, der der PZ vorliegt.

Schwere Urkundenfälschung 

Besonders hart bestraft werden soll zudem die Fälschung von Impfnachweisen, wenn es um übertragbare Krankheiten geht. Demnach soll dies künftig als besonders schwere Urkundenfälschung gelten und mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden können. Das gleiche Strafmaß droht, wenn der Täter »gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt« und/oder »durch eine große Zahl von gefälschten Gesundheitszeugnissen die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet«, heißt es in dem Gesetzesvorschlag.

Strafe für Apotheker und Ärzte 

Darüber hinaus sollen auch »Apotheker, Ärzte und anderen approbierte Medizinalpersonen« bestraft werden können, wenn sie wissentlich »ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch im Rechtsverkehr« ausstellen. Sie müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Ebenso strafbar macht sich laut Entwurf jede Person, die unrichtige Gesundheitszeugnisse zur Täuschung im Rechtsverkehr nutzt.

Der Gesetzesvorschlag ist unionsintern noch nicht abschließend beraten, soll aber zeitnah in den Bundestag eingebracht werden, heißt es aus dem Büro Luczak.

»Die im geltenden Recht vorhandenen Strafbarkeitslücken und Privilegierungen bei der Strafhöhe sind inakzeptabel und rechtspolitisch verfehlt,« so Luczak. Er wirft Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Untätigkeit vor. Denn das strafrechtliche Dilemma beim Thema Impfpassfälschung war schon länger bekannt. Angesichts steigender Zahlen von gefälschten Impfpässen und Testzertifikaten hatten die Justizminister der Länder bereits im Juni auf eine rasche Verschärfung des Strafrechts gedrängt.

Das Bundesjustizministerium prüft derweil noch, ob Anpassungen in diesem Bereich überhaupt erforderlich sind, wie eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte. »Die Frage, ob das Gebrauchen falscher Gesundheitszeugnisse, wie etwa Impfzertifikate, auch gegenüber Privaten strafbar ist, wird bislang unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich nicht geklärt«, erklärte sie.

 

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