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Gesundheitsausschuss
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Union fordert Verlängerung des Genesenen-Status 

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags machten Experten beim Thema Genesenenstatus deutlich, dass die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung rein regulatorisch und weniger medizinisch begründet sei. Die Unions-Fraktion hatte in einem Antrag gefordert, die Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anzuheben.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 07.04.2022  16:30 Uhr

Kein Verstoß gegen Grundfreiheitsgarantien

Aus Sicht der Gesellschaft für Virologie könne man eine durch eine Infektion erworbene Immunität mit Geimpften gleichsetzen. Weder eine durchgemachte Infektion noch eine Impfung schütze derzeit vor einer möglichen erneuten Infektion. Die Gesellschaft finde es nicht sinnvoll, dass sich Deutschland mit der 90-Tage-Regelung von den Nachbarstaaten abgrenze – dort sei die Lage ähnlich wie hierzulande. 

Der Rechtsexperte Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld erklärte, dass die EU-Vorgaben unverbindlich seien. Er erläuterte, dass einzelne EU-Mitgliedsländer die Dauer des Genesenenstatus festlegen können und die Hauptverantwortung bei den Mitgliedsstaaten liege. Deshalb verstoße Deutschland mit der verkürzten Genesenenfrist nicht gegen Grundfreiheitsgarantien. 

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