Union fordert Verlängerung des Genesenen-Status |
Melanie Höhn |
07.04.2022 16:30 Uhr |
Als genesen gelten in Deutschland aktuell nur diejenigen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. / Foto: imago images/imagebroker
Die Unions-Fraktion forderte in einem Antrag, dass die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückgenommen wird – so soll sich der europaweiten Regelung angeglichen werden. In dem Antrag der Fraktion heißt es weiter, dass sich die EU-Staaten darauf geeinigt hätten, den Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelten zu lassen. Auch die Bundesregierung habe dem zugestimmt. In Deutschland sei jedoch die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage verkürzt worden. Die Unions-Fraktion bezeichnete dies als einen schweren Fehler und als nicht nachvollziehbar. Der Genesenennachweis ist derzeit laut Infektionsschutzgesetz mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage nach der Infektion gültig.
Der Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck betonte, dass Corona-Impfungen vor einem schwerem Verlauf schützen. Mit der Omikron-Variante komme es sowohl bei doppelt Geimpften als auch bei Geboosterten häufig zu Infektionen. Studien würden zeigen, dass eine bereits durchgemachte Infektion einen ebenso langen Schutz vor einer erneuten Infektion biete würde wie eine Impfung. Auch biete eine Infektion einen sehr guten und mindestens ebenso langen Schutz vor einem künftigen schweren Verlauf im Vergleich zur Impfung. Genesene mit Impfung hätten sogar einen überlegenen Immunschutz. Insofern könnte laut Streeck über eine Verlängerung des Genesenenstatus nachgedacht werden.
Der Lungenspezialist Thomas Voshaar betonte, dass die getroffene Maßnahme rein regulatorischer Natur gewesen sei. Er erläuterte, dass es in der Medizin streng genommen keine zeitliche Befristung für Genesene geben würde. Das Entscheidende sei, dass schwere Verläufe und der Tod durch das Virus verhindert würden. Impfungen würden vor einem schweren Verlauf »hervorragend« schützen, ebenso durch eine durchgemachte Erkrankung. Laut Voshaar gebe es keinen Grund, dass man Genesene schlechter stellt als Geimpfte.
Aus Sicht der Gesellschaft für Virologie könne man eine durch eine Infektion erworbene Immunität mit Geimpften gleichsetzen. Weder eine durchgemachte Infektion noch eine Impfung schütze derzeit vor einer möglichen erneuten Infektion. Die Gesellschaft finde es nicht sinnvoll, dass sich Deutschland mit der 90-Tage-Regelung von den Nachbarstaaten abgrenze – dort sei die Lage ähnlich wie hierzulande.
Der Rechtsexperte Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld erklärte, dass die EU-Vorgaben unverbindlich seien. Er erläuterte, dass einzelne EU-Mitgliedsländer die Dauer des Genesenenstatus festlegen können und die Hauptverantwortung bei den Mitgliedsstaaten liege. Deshalb verstoße Deutschland mit der verkürzten Genesenenfrist nicht gegen Grundfreiheitsgarantien.