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Gesundheitsausschuss

Union fordert Verlängerung des Genesenen-Status 

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags machten Experten beim Thema Genesenenstatus deutlich, dass die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung rein regulatorisch und weniger medizinisch begründet sei. Die Unions-Fraktion hatte in einem Antrag gefordert, die Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anzuheben.
Melanie Höhn
07.04.2022  16:30 Uhr
Union fordert Verlängerung des Genesenen-Status 

Die Unions-Fraktion forderte in einem Antrag, dass die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückgenommen wird – so soll sich der europaweiten Regelung angeglichen werden. In dem Antrag der Fraktion heißt es weiter, dass sich die EU-Staaten darauf geeinigt hätten, den Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelten zu lassen. Auch die Bundesregierung habe dem zugestimmt. In Deutschland sei jedoch die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage verkürzt worden. Die Unions-Fraktion bezeichnete dies als einen schweren Fehler und als nicht nachvollziehbar. Der Genesenennachweis ist derzeit laut Infektionsschutzgesetz mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage nach der Infektion gültig.

Nachdenken über Verlängerung des Genesenenstatus 

Der Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck betonte, dass Corona-Impfungen vor einem schwerem Verlauf schützen. Mit der Omikron-Variante komme es sowohl bei doppelt Geimpften als auch bei Geboosterten häufig zu Infektionen. Studien würden zeigen, dass eine bereits durchgemachte Infektion einen ebenso langen Schutz vor einer erneuten Infektion biete würde wie eine Impfung. Auch biete eine Infektion einen sehr guten und mindestens ebenso langen Schutz vor einem künftigen schweren Verlauf im Vergleich zur Impfung. Genesene mit Impfung hätten sogar einen überlegenen Immunschutz. Insofern könnte laut Streeck über eine Verlängerung des Genesenenstatus nachgedacht werden.

Der Lungenspezialist Thomas Voshaar betonte, dass die getroffene Maßnahme rein regulatorischer Natur gewesen sei. Er erläuterte, dass es in der Medizin streng genommen keine zeitliche Befristung für Genesene geben würde. Das Entscheidende sei, dass schwere Verläufe und der Tod durch das Virus verhindert würden. Impfungen würden vor einem schweren Verlauf »hervorragend« schützen, ebenso durch eine durchgemachte Erkrankung. Laut Voshaar gebe es keinen Grund, dass man Genesene schlechter stellt als Geimpfte. 

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