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Allgemeinverfügung
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Unbegrenzte Bevorratung von Paxlovid

Apotheken dürfen neuerdings das antiviral wirkende Covid-19-Medikament Paxlovid® unbegrenzt bevorraten. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die seit Kurzem in Kraft ist. Hintergrund ist der Wunsch des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), diesen Wirkstoff verstärkt einzusetzen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 06.07.2022  11:00 Uhr

Lagevrio weiter limitiert bevorraten

Für ebenfalls vom BMG zentral beschaffte nicht zugelassene Covid-19-Therapeutika wie etwa das Arzneimittel Lagevrio® (Molnupiravir) greift nach wie vor die bekannte Limitierung bei der Bevorratung von zwei beziehungsweise fünf Therapieeinheiten. Im Gegensatz zu Paxlovid, das von der EU-Kommission am 28. Januar 2022 eine bedingte Zulassung erhalten hat, ist Lagevrio vorerst auf Grundlage einer Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) im Verkehr. Es ist hierzulande nach einer entsprechenden Bewertung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit dem 3. Januar 2022 verfügbar.

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