| Ev Tebroke |
| 06.07.2022 11:00 Uhr |
Für ebenfalls vom BMG zentral beschaffte nicht zugelassene Covid-19-Therapeutika wie etwa das Arzneimittel Lagevrio® (Molnupiravir) greift nach wie vor die bekannte Limitierung bei der Bevorratung von zwei beziehungsweise fünf Therapieeinheiten. Im Gegensatz zu Paxlovid, das von der EU-Kommission am 28. Januar 2022 eine bedingte Zulassung erhalten hat, ist Lagevrio vorerst auf Grundlage einer Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) im Verkehr. Es ist hierzulande nach einer entsprechenden Bewertung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit dem 3. Januar 2022 verfügbar.
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