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Flexibilisierung der Ausbildung

Übergangslösungen fürs Praktische Jahr

Im Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wurde kurzfristig doch noch eine Flexibilisierung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) verankert. Bis diese praktische Anwendung findet, wird es aber noch dauern. In einer aktuellen Pressemitteilung schlägt der Bundesverband für Pharmaziestudierende in Deutschland (BPhD) Lösungen für die Übergangsphase vor.
Carolin Lang
20.05.2020  16:06 Uhr

Vergangene Woche wurde das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beschlossen. Darin ist nun auch eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes enthalten. Diese ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verordnung zur temporären Änderung der AAppO ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen.

Eine Flexibilisierung der AAppO soll ermöglichen, dass Pharmaziestudierende weiterhin in Regelzeit ausgebildet werden können. Der BPhD hatte seit Anfang April in mehreren Stellungnahmen auf eine solche Flexibilisierung gedrängt. Der Verband befürchtete, dass zeitliche Einbußen im Lehr- und Prüfungsbetrieb die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln letztendlich gefährden könnte. Niklas Baltz, der Beauftragte für Lehre und Studium des BPhD, zeigte sich Anfang Mai, also bis kurz vor dem finalen Beschluss hoffnungsvoll: »Ich halte die Chance tatsächlich für noch vorhanden und hoffe, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Anpassung noch berücksichtigen wird«.

Durch die Flexibilisierung besteht nun die Möglichkeit, dass sowohl die Theorie an der Hochschule, als auch die praktische Ausbildung in der Apotheke nach Bedarf digital ergänzt oder zeitlich verschoben werden können. Diese Möglichkeit begrüßt der Verband. »Dass eine temporäre Änderung der Approbationsordnung für Apotheker ermöglicht wurde, ist ein wichtiger Schritt«, betont der Beauftragte für Gesundheitspolitik des BPhD, Ilias Essaida. Er mahnt jedoch auch zur Vorsicht: »Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Jetzt geht es darum, dass auch eine entsprechende Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium erlassen wird, die den aktuellen Problemen an den Hochschulen und im Praktischen Jahr gerecht wird.«

Lösungen müssen her

Bis das BMG eine entsprechende Verordnung verabschiedet habe, müssen Übergangslösungen gefunden werden, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Verbands. Denn besonders das Praktische Jahr (PJ) stelle aktuell sowohl Apotheker als auch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) vor Unsicherheiten und Herausforderungen. Viele Apotheken arbeiten momentan im Schichtbetrieb, was für PhiP eine Reduktion der Arbeitszeit bedeuten kann.

Um die laut AAppO geforderte Mindestarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche trotzdem zu garantieren, schlägt der BPhD vor, die PhiP zusätzlich im Home Office zu beschäftigen. Dort könnten sie beispielsweise Informationsmaterialien für Patienten ausarbeiten oder Unterlagen wie Plausibilitätsprüfungen für den Apothekenbetrieb erstellen.

Eine weitere Möglichkeit die Zeit im Home Office sinnvoll zu nutzen, biete der PJ-Leitfaden der Bundesapothekerkammer (BAK), der in Zusammenarbeit mit dem BPhD erstellt wurde. Hier können PhiP verschiedene apothekenrelevante Themen bearbeiten und anschließend auch im telefonischen Gespräch mit dem betreuenden Apotheker besprechen. Selbige Vorschläge können zudem die Zeit einer Quarantäne des PhiP überbrücken, solange es der Gesundheitszustand erlaube.

Bezüglich der praxisbegleitenden Unterrichtsveranstaltungen (PBU) schlägt der Verband vor, diese weiterhin in Form von Online-Lehrveranstaltungen anzubieten, so wie sie bereits an vielen Universitäten als Ersatz für Präsenzseminare stattfinden. So könne auch die Ausbildungsqualität im PBU weiterhin gewährleistet werden.

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