TK setzt E-Rezept-Einlösung via Versichertenkarte um |
Melanie Höhn |
17.05.2023 14:00 Uhr |
Die TK hat nach eigenen Angaben das neue EGK-Verfahren erfolgreich in ihre IT integriert. / Foto: imago/STPP
»Das E-Rezept wird sich nur in der breiten Bevölkerung durchsetzen, wenn es komfortabler ist als der bisherige rosa Schein. Der digitale Weg darf nicht komplizierter sein als der analoge«. Bislang kann das E-Rezept nur mit einem Papierausdruck oder nach einem mehrstufigen Anmeldeprozess über eine App eingelöst werden.
Die TK habe das neue EGK-Verfahren erfolgreich in ihre IT integriert und könne die erforderlichen sogenannten Prüfnachweise, die die Apotheken bei den Kassen abrufen, versenden. Nachdem die E-Rezept-Einführung wegen Datenschutz-Bedenken zunächst stockte, hat die Gematik Ende Januar die neuen Spezifikationen für die Einlösung elektronischer Verordnungen über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) vorgelegt.
Im Februar gaben dann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) grünes Licht für das EGK-Verfahren. Die Gematik geht nun davon aus, dass Versicherte ab dem Sommer mit dem neuen Verfahren E-Rezepte über die EGK abrufen können.
»Wir sind startbereit und hoffen, dass die technischen Voraussetzungen in Apotheken und Arztpraxen ebenfalls zeitnah geschaffen werden«, sagte Baas. Das E-Rezept wird nicht direkt auf der Karte gespeichert. Über die Karte fordert die Apotheke lediglich die Nachweise an, die für die Einlösung des Rezepts benötigt werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.