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Medikationsberatung

Thiazide und Gicht sind kein No-Go

Chlortalidon ist bei Gichtpatienten kontraindiziert. Dennoch ist nicht immer eine Intervention gefordert und bei bestimmten Komorbiditäten ist die Verordnung durchaus leitliniengerecht.
AutorKontaktLisa Goltz
AutorKontaktJane Schröder
Datum 27.08.2025  08:00 Uhr

Jeweils den Einzelfall prüfen

Bei Patienten mit bestehender Gichtdiagnose, die ein Thiazid- oder Schleifendiuretikum in der Dauermedikation erhalten, sollte im Rahmen der Medikationsanalyse zunächst geprüft werden, inwiefern Beschwerden aufgrund der Gichterkrankung bestehen und ob die Harnsäurewerte aktuell erhöht sind. Die beschriebene Kontraindikation kommt aus unserer Sicht nur dann zum Tragen, wenn tatsächlich aktuell erhöhte Harnsäurewerte bestehen, die zu Gichtanfällen führen (symptomatische Hyperurikämie). Bei Beschwerdefreiheit und normwertiger Harnsäure sollte auf eine pharmazeutische Intervention verzichtet werden.

Wenn Patienten Beschwerden schildern oder erhöhte Harnsäurewerte ersichtlich sind, können Alternativen zur Gabe eines Thiazids geprüft werden. Schleifendiuretika sind bei Hypertonie allerdings nicht Mittel der ersten Wahl und können ebenfalls den Harnsäurewert erhöhen. Auch eine Umstellung auf Indapamid erscheint nicht sinnvoll, da dieses zwar nicht kontraindiziert, eine bessere Verträglichkeit im Vergleich zu anderen Thiaziden aber nicht nachgewiesen ist.

Stattdessen sollte geprüft werden, ob ein anderer Blutdrucksenker der ersten Wahl eingesetzt werden kann. In erster Linie bieten sich Calciumkanalblocker oder der AT1-Blocker Losartan an, für die ein Harnsäure-senkender Effekt beschrieben ist. Sind diese oder vergleichbare Wirkstoffe bereits in der Medikation enthalten, kann die Gabe des Thiazid-Diuretikums dennoch weiter notwendig sein. Dies liegt im Ermessen des behandelnden Arztes.

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