Pharmazeutische Zeitung online
IQWiG

Tezepelumab ohne Zusatznutzen

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat für das neue Asthmamedikament Tezepelumab im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen anerkannt. Der Hersteller habe keine geeigneten Daten eingereicht, hieß es zur Begründung.
Kerstin A. Gräfe
17.02.2023  11:40 Uhr

Tezepelumab (Tezspire®) ist seit September 2022 eine neue Option in der Asthmatherapie. Der Antikörper richtet sich gegen das epitheliale Zytokin Thymus-Stroma-Lymphopoietin (TSLP), das bei der Auslösung und Persistenz verschiedener Arten von Atemwegsentzündungen eine wichtige Rolle spielt. Indiziert ist Tezspire als Add-on-Erhaltungstherapie bei Patienten ab zwölf Jahren mit schwerem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Corticosteroide (ICS) plus einem weiteren Arzneimittel zur Erhaltungstherapie unzureichend kontrolliert ist. Die PZ hat Tezepelumab vorläufig als Sprunginnovation eingestuft und als einen von acht Wirkstoffen für den PZ-Innovationspreis 2023 nominiert.

Das IQWiG scheint das Potenzial des neuen Wirkstoffs anders einzuschätzen. In seiner Dossierbewertung im Rahmen der frühen Nutzenbewertung kommt es zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen nicht belegt sei.

Für die Beurteilung des Zusatznutzens von Tezepelumab bei Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren und bei Erwachsenen hatte der G-BA zwei verschiedene Vergleichstherapien festgelegt. Beide sahen eine patientenindividuelle Therapieeskalation gemäß dem medikamentösen Stufenschema der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma vor. Hersteller Astra-Zeneca reichte unter anderem die Daten der klinischen Studien NAVIGATOR, PATHWAY und DESTINATION ein – die das IQWiG aber allesamt zur Bewertung des Zusatznutzens für ungeeignet befand.

Als Grund führt das Institut an, dass die verschiedenen Möglichkeiten der Therapieeskalation nicht umgesetzt wurden. Die Teilnehmer hätten trotz ihrer bestehenden Therapie eine unzureichende Asthmakontrolle aufgewiesen. Somit sei die vor Studienbeginn angewandte Therapie nicht ausreichend gewesen, um das Therapieziel einer Asthmakontrolle zu erreichen. Gemäß Leitlinie hätte in dieser Situation eine Therapieeskalation vorgenommen werden müssen.

Diese sei jedoch in den jeweiligen Kontrollarmen nicht geplant gewesen oder nicht dokumentiert worden, während die Patienten in den Interventionsarmen Tezepelumab als Zusatztherapie erhielten, bemängelt das IQWiG. Mit dem gleichen Argument lässt es auch die Daten eines zusätzlich eingereichten adjustierten indirekten Vergleichs von Tezepelumab mit Dupilumab nicht gelten.

Summa summarum hält das IQWiG weder die direkten noch die indirekten Vergleichsdaten für geeignet zur Beurteilung des Zusatznutzens. Weder für Jugendliche noch für Erwachsene ergebe sich somit ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa