Testverordnung soll Ende Februar auslaufen |
Das Ministerium deutete außerdem an, dass viele der Coronavirus-Sonderregelungen in der Versorgung im Frühjahr 2023 auslaufen könnte. Durch die Impfungen und die zunehmende Zahl an Infektionen steigere sich die hybride Immunität in der Bevölkerung, hieß es dazu. Es sei zu erwarten, dass man ab dem Frühjahr ein »anderes Herangehen an die Pandemie« erwägen könne, es könne zu grundsätzlichen Änderungen kommen.
Die ABDA hat ihre Stellungnahme zum ersten Verordnungsentwurf bereits im BMG eingereicht. Die Standesvertretung lehnt eine Absenkung der Vergütung ab. Zudem fordert die ABDA, dass in Apotheken auch Menschen mit Symptomen getestet werden dürfen.
Weiterhin offen ist, wie das BMG mit der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung verfahren will. Die Verordnung erleichtert unter anderem die Abgabe von nicht-rabattierten Arzneimitteln in der Apotheke und ermöglicht somit ein Abweichen von den Rabattverträgen. Hinzu kommen die Vergütungsregeln für die Abgabe von Covid-19-Therapeutika und Regelungen für die Teilmengenabgabe. Derzeit ist vorgesehen, dass die Verordnung am 7. April 2023 ausläuft, die Standesvertretung der Apotheker kämpft derzeit für eine Verstetigung der Regelungen, um die Apotheken bürokratisch zu entlasten.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.