Testverordnung soll Ende Februar auslaufen |
Die Vergütung für Coronavirus-Antigentests soll weiter sinken und nur noch bis Ende Februar 2023 gelten. / Foto: imago images/Stefan Zeitz
Die PZ hatte erst kürzlich über einen Entwurf für die Novellierung der Coronavirus-Testverordnung berichtet. Die Verordnung ist für Apotheken wichtig, weil sie unter anderem die Vergütung der Coronavirustests in Apotheken regelt. Die Verordnung läuft zum 25. November dieses Jahres aus. Im ersten Entwurf hieß es noch, dass die Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung der Tests zum 7. April 2023 enden solle. Danach sollen von den Teststellen erbrachte Leistungen nicht mehr vom Bund vergütet werden. Zudem ist geplant, die Testvergütung von derzeit 9,50 Euro auf 8 Euro zu senken. An den bisherigen Regelungen zur Finanzierung der Bürgertests soll sich bis dahin nichts ändern.
Aus BMG-Kreisen hieß es aber nun, dass die Testverordnung schon Ende Februar 2023 auslaufen solle. Inzwischen steht demnach auch fest, dass die Eigenanteil-Regelung gestrichen werden soll. Zur Erklärung: Derzeit können Menschen, die beispielsweise eine Veranstaltung besuchen wollen, für eine Eigenanteil in Höhe von 3 Euro einen Antigentest erhalten. Aus dem Ministerium hieß es dazu, dass nur rund 5 Prozent aller Coronavirus-Tests auf diese Regelung zurückgehen. Bei den erstatteten Bürgertests nach Corona-Erkrankung und -Isolation sowie Testungen vor dem Krankenhausbesuch soll es allerdings bleiben.
Des Weiteren hieß es aus dem BMG, dass auch die Impfverordnung nochmals aktualisiert werden soll. Dies Verordnung, in der unter anderem die Vergütung der Ärzte und Apotheken für die Coronavirus-Impfungen festgehalten sind, läuft Ende dieses Jahres aus. Demnach plant der Bund, den Ländern ab Januar 2023 keine Gelder mehr für den Betrieb von Impfzentren zur Verfügung zu stellen. Die Impfungen in den Zentren hätten stark abgenommen, ab dem neuen Jahr sollen sie ausschließlich im ambulanten Sektor (etwa in Praxen und Apotheken) angeboten werden.
Das Ministerium deutete außerdem an, dass viele der Coronavirus-Sonderregelungen in der Versorgung im Frühjahr 2023 auslaufen könnte. Durch die Impfungen und die zunehmende Zahl an Infektionen steigere sich die hybride Immunität in der Bevölkerung, hieß es dazu. Es sei zu erwarten, dass man ab dem Frühjahr ein »anderes Herangehen an die Pandemie« erwägen könne, es könne zu grundsätzlichen Änderungen kommen.
Die ABDA hat ihre Stellungnahme zum ersten Verordnungsentwurf bereits im BMG eingereicht. Die Standesvertretung lehnt eine Absenkung der Vergütung ab. Zudem fordert die ABDA, dass in Apotheken auch Menschen mit Symptomen getestet werden dürfen.
Weiterhin offen ist, wie das BMG mit der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung verfahren will. Die Verordnung erleichtert unter anderem die Abgabe von nicht-rabattierten Arzneimitteln in der Apotheke und ermöglicht somit ein Abweichen von den Rabattverträgen. Hinzu kommen die Vergütungsregeln für die Abgabe von Covid-19-Therapeutika und Regelungen für die Teilmengenabgabe. Derzeit ist vorgesehen, dass die Verordnung am 7. April 2023 ausläuft, die Standesvertretung der Apotheker kämpft derzeit für eine Verstetigung der Regelungen, um die Apotheken bürokratisch zu entlasten.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.