Pharmazeutische Zeitung online
Coronavirus

Testverordnung soll Ende Februar auslaufen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet derzeit an einer Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung. Aus Ministeriumskreisen hieß es nun, dass die Verordnung wahrscheinlich Ende Februar 2023 auslaufe. Auch bei der Impfverordnung stehen Änderungen an.
Benjamin Rohrer
21.11.2022  18:00 Uhr

Die PZ hatte erst kürzlich über einen Entwurf für die Novellierung der Coronavirus-Testverordnung berichtet. Die Verordnung ist für Apotheken wichtig, weil sie unter anderem die Vergütung der Coronavirustests in Apotheken regelt. Die Verordnung läuft zum 25. November dieses Jahres aus. Im ersten Entwurf hieß es noch, dass die Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung der Tests zum 7. April 2023 enden solle. Danach sollen von den Teststellen erbrachte Leistungen nicht mehr vom Bund vergütet werden. Zudem ist geplant, die Testvergütung von derzeit 9,50 Euro auf 8 Euro zu senken. An den bisherigen Regelungen zur Finanzierung der Bürgertests soll sich bis dahin nichts ändern.

BMG: Testverordnung bis zum 28. Februar 2023

Aus BMG-Kreisen hieß es aber nun, dass die Testverordnung schon Ende Februar 2023 auslaufen solle. Inzwischen steht demnach auch fest, dass die Eigenanteil-Regelung gestrichen werden soll. Zur Erklärung: Derzeit können Menschen, die beispielsweise eine Veranstaltung besuchen wollen, für eine Eigenanteil in Höhe von 3 Euro einen Antigentest erhalten. Aus dem Ministerium hieß es dazu, dass nur rund 5 Prozent aller Coronavirus-Tests auf diese Regelung zurückgehen. Bei den erstatteten Bürgertests nach Corona-Erkrankung und -Isolation sowie Testungen vor dem Krankenhausbesuch soll es allerdings bleiben.

Keine Impfzentren mehr

Des Weiteren hieß es aus dem BMG, dass auch die Impfverordnung nochmals aktualisiert werden soll. Dies Verordnung, in der unter anderem die Vergütung der Ärzte und Apotheken für die Coronavirus-Impfungen festgehalten sind, läuft Ende dieses Jahres aus. Demnach plant der Bund, den Ländern ab Januar 2023 keine Gelder mehr für den Betrieb von Impfzentren zur Verfügung zu stellen. Die Impfungen in den Zentren hätten stark abgenommen, ab dem neuen Jahr sollen sie ausschließlich im ambulanten Sektor (etwa in Praxen und Apotheken) angeboten werden.

»Grundsätzliche« Änderungen im Frühjahr 2023

Das Ministerium deutete außerdem an, dass viele der Coronavirus-Sonderregelungen in der Versorgung im Frühjahr 2023 auslaufen könnte. Durch die Impfungen und die zunehmende Zahl an Infektionen steigere sich die hybride Immunität in der Bevölkerung, hieß es dazu. Es sei zu erwarten, dass man ab dem Frühjahr ein »anderes Herangehen an die Pandemie« erwägen könne, es könne zu grundsätzlichen Änderungen kommen.

Die ABDA hat ihre Stellungnahme zum ersten Verordnungsentwurf bereits im BMG eingereicht. Die Standesvertretung lehnt eine Absenkung der Vergütung ab. Zudem fordert die ABDA, dass in Apotheken auch Menschen mit Symptomen getestet werden dürfen.

Was passiert mit den Abgaberegeln?

Weiterhin offen ist, wie das BMG mit der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung verfahren will. Die Verordnung erleichtert unter anderem die Abgabe von nicht-rabattierten Arzneimitteln in der Apotheke und ermöglicht somit ein Abweichen von den Rabattverträgen. Hinzu kommen die Vergütungsregeln für die Abgabe von Covid-19-Therapeutika und Regelungen für die Teilmengenabgabe. Derzeit ist vorgesehen, dass die Verordnung am 7. April 2023 ausläuft, die Standesvertretung der Apotheker kämpft derzeit für eine Verstetigung der Regelungen, um die Apotheken bürokratisch zu entlasten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa