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Coronavirus-Tests

»Tests müssen im heilberuflichen Umfeld bleiben«

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt fordert mehr Klarheit bei der aktuellen Diskussion über die verschiedenen Testmethoden. Auch bei der Teststrategie, wer primär getestet werden sollte, herrscht noch Uneinigkeit, mahnt Schmidt. Zudem betont er, dass die Tests nicht in die Hände von Laien geraten dürfen, denn mit einem positiven Ergebnis müsse professionell umgegangen werden.
Charlotte Kurz
28.08.2020  11:30 Uhr

Erst vor wenigen Tagen bekannte die Bundesregierung: Die Laborkapazitäten für Coronavirustests werden knapp. Vor allem aus diesem Grund wird die erst kürzlich eingeführte Regelung, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten Pflichttests machen müssen, wieder abgeschafft. Bei diesen Tests handelt es sich dabei um PCR-Tests, also ein Rachen- und Nasenabstrich. Allerdings gibt es auch viele andere Testmethoden, wie Antikörper- oder seit kurzem auch Antigentests, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.

Damit sich Patienten aber auch Leistungserbringer in diesem Testdschungel etwas besser zurechtfinden können, fordert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hier mehr Klarheit: »Wir müssen die Diskussion versachlichen und dabei verschiedene Punkte auseinanderhalten. Erstens brauchen wir noch mehr Klarheit über die Verlässlichkeit der verschiedenen Tests und ihre Verfügbarkeit.« Zweitens müsse Einigkeit herrschen, wer primär getestet werden soll, was mit den Testungen erreicht werden soll, und wie das Verfahren nach einem positiven Test aussieht, so Schmidt. »Drittens ist in diesem Zusammenhang zu klären, wo die Tests zur Verfügung stehen und wer die Kosten tragen soll.« Von der für Mitte September angekündigten Positionierung von Bundesgesundheitsministerium und den obersten Bundesbehörden sowie den ebenfalls angekündigten Veränderungen der nationalen Teststrategie, erhofft sich der ABDA-Chef viel.

Die Abgabe von Schnelltests ist dabei laut ABDA-Chef rechtlich nur eingeschränkt möglich. Die Medizinprodukteabgabeverordnung untersagt den Apothekern diese Tests an Laien abzugeben. In Deutschland ist die Abgabe von solchen In-vitro Diagnostika zum Nachweis von Krankheitserregern, die im Infektionsschutzgesetz genannt sind, nur an medizinisches Personal und andere Fachkreise erlaubt. Damit ist die Abgabe strenger geregelt als beispielsweise im Nachbarland Österreich. Dort wurde vor wenigen Wochen bekannt, dass dm-Drogeriemärkte PCR-Tests an Kunden verkauften. Die Option, dass die Tests in den Apotheken durchgeführt werden könnten, ist hierzulande gesetzlich ausgeschlossen, da diagnostisches Testen auf Covid-19 den Ärzten vorbehalten sei, erklärte Schmidt. Auch hier zeigt sich, dass der heilberufliche Bereich strenger geregelt ist, als zum Beispiel in der Schweiz. Dort sollen Antikörpertests in Apotheken bald flächendeckend möglich sein.

Vor allzu großen Hoffnungen, die in die Schnelltests gesetzt werden, warnt Schmidt: »Diese Tests sind kein Vehikel zur Lockerung von Infektionsschutzmaßnahmen. Ein negatives Ergebnis kann keine Eintrittskarte für den samstäglichen Clubbesuch mit tausend anderen sein.« Er betont, dass es zudem wichtig sei, dass die Tests im heilberuflichen Umfeld bleiben, denn: »Das positive Ergebnis eines Schnelltests muss ja Konsequenzen haben. Es muss ein verlässlicherer Labortest zur Bestätigung und nötigenfalls eine Meldung der nachgewiesenen Infektion erfolgen.«

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