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Gesundheitsministerkonferenz

Testpflicht in Heimen und Booster für alle

Im Kampf gegen das Coronavirus sprechen sich Bund und Länder für eine Testpflicht in Pflegeheimen aus. Angehörige sollen sich dann auch in Apotheken kostenlos vor dem Besuch einer solchen Einrichtung testen lassen können. Das Bundesgesundheitsministerium soll zudem über eine Verkürzung der Impfstoff-Bestellfrist auf eine Woche verhandeln. Booster-Impfungen sollen für alle möglich sein, dafür werden Impfzentren wieder reaktiviert.
Stephanie Schersch
Charlotte Kurz
05.11.2021  15:30 Uhr

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben ein gemeinsames Ziel vor Augen: die vierte Coronavirus-Welle brechen und das möglichst bald. Zwei Tage lang haben sie in Lindau am Bodensee getagt und »in großer Einigkeit« beraten, wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag sagte. Am Ende sind demnach einstimmig eine Reihe von Beschlüssen gefallen, die Deutschland durch Herbst und Winter bringen sollen.

Zentraler Anker im Kampf gegen das Virus bleibt das Impfen. Besonders die Booster-Impfungen sechs Monate nach dem zweiten Piks machten den entscheidenden Unterschied, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Anschluss an die Konferenz. Hier brauche man deutlich mehr Tempo. »Boostern sollte die Regel sein und nicht die Ausnahme«, so der Minister. Bund, Länder und Ärzte seien sich einig darin, dass jeder auf Wunsch eine Auffrischimpfung bekommen soll, allen voran Ältere und medizinisches Personal. Bislang empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) den Booster lediglich für alle über 70-Jährigen.

BMG verhandelt über kürzere Lieferfristen

Bereits am gestrigen Donnerstag hatten die Länder gefordert, bei der Verteilung der Impfstoffe noch einmal nachzusteuern. Derzeit müssen die Praxen mit einem Vorlauf von knapp zwei Wochen Vakzine in den Apotheken bestellen. Auch die Ärzte hatten sich diese Woche für kürzere Bestellfristen eingesetzt. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte nach der Konferenz per Mitteilung, dass eine Halbierung dieser Frist angestrebt werde. Das Bundesgesundheitsministerium habe entsprechende Verhandlungen mit dem Arzneimittelgroßhandel aufgenommen, um eine Lieferfrist der Covid-19-Impfstoffe von einer Woche zu erreichen, so Behrens. »Sowohl die Arztpraxen als auch die mobilen Teams können damit flexibler auf die Nachfrage reagieren und die Booster-Impfungen noch einmal beschleunigen.« Behrens verhandelt derzeit für die SPD in den Ampel-Koalitionsverhandlungen neben beispielsweise Karl Lauterbach den Bereich Gesundheit und Pflege.

Um die Impfungen zu stemmen, sollen die Ländern je nach Lage vor Ort die Impfzentren teilweise wieder hochfahren. Der Großteil dieser Anlaufstellen war Ende September in den Stand-by-Modus gegangen. Der Betrieb könne nun jedoch zügig wieder hochgefahren werden, sagte Holetschek. Dabei gehe es auch um den verstärkten Einsatz von Impfbussen und mobilen Teams. Nicht alle Länder werden diesen Schritt allerdings gehen. So kündigte etwa die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) an, allein auf die Arztpraxen setzten zu wollen. Hintergrund ist demnach die vergleichsweise gute Impfquote im Saarland, die derzeit bei knapp 74 Prozent liegt.

Kostenlose Tests in Apotheken

Darüber hinaus sprechen sich Bund und Länder für eine Testpflicht in Pflegeheimen aus. So will der Bund die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Länder eine solche Vorgabe grundsätzlich einführen können. Wer etwa einen Angehörigen besuchen möchte, müsste sich dann vorab testen lassen – selbst wenn er geimpft oder genesen ist. Die Kosten übernimmt der Bund, dabei sollen die Tests nicht nur in Pflegeheimen selbst stattfinden können, sondern auch in Teststellen wie Apotheken. Dort sollten die Betroffenen einen Nachweis vorlegen, der den bevorstehenden Besuch eines Angehörigen in einem Pflegeheim belegt, so Spahn. Wie ein solcher Nachweis aussehen könnte und wer ihn herausgibt, sagte der Minister allerdings nicht. Seit dem 11. Oktober gilt derzeit nach einer Überarbeitung der Coronavirus-Testverordnung, dass Einrichtungen wie Krankenhäuser selbst Tests für Besucher organisieren müssen

Tests bleiben zudem neben der Impfung auch in Zukunft die Voraussetzung für die Teilnahme etwa an Veranstaltungen. So gilt in vielen Bereichen derzeit die sogenannte 3G-Regel, die nur Geimpften, Genesenen und Getesteten den Zutritt erlaubt. Bundesweit müssten die Beschränkungen aber noch besser kontrolliert werden, betonte Spahn. Darüber hinaus vereinbarten Bund und Länder die 2G-Regel als Option in Regionen, in denen die Infektionszahlen sehr hoch sind. In diesem Fall dürften dann nur noch geimpfte und genesene Personen beispielsweise ein Restaurant besuchen.

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Anmerkung der Redaktion: Die Information, dass das BMG Verhandlungen über eine Verkürzung der Lieferfrist aufgenommen hat, wurde am 05. November um 16 Uhr nachträglich hinzugefügt.

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