Testpflicht in Heimen und Booster für alle |
Darüber hinaus sprechen sich Bund und Länder für eine Testpflicht in Pflegeheimen aus. So will der Bund die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Länder eine solche Vorgabe grundsätzlich einführen können. Wer etwa einen Angehörigen besuchen möchte, müsste sich dann vorab testen lassen – selbst wenn er geimpft oder genesen ist. Die Kosten übernimmt der Bund, dabei sollen die Tests nicht nur in Pflegeheimen selbst stattfinden können, sondern auch in Teststellen wie Apotheken. Dort sollten die Betroffenen einen Nachweis vorlegen, der den bevorstehenden Besuch eines Angehörigen in einem Pflegeheim belegt, so Spahn. Wie ein solcher Nachweis aussehen könnte und wer ihn herausgibt, sagte der Minister allerdings nicht. Seit dem 11. Oktober gilt derzeit nach einer Überarbeitung der Coronavirus-Testverordnung, dass Einrichtungen wie Krankenhäuser selbst Tests für Besucher organisieren müssen.
Tests bleiben zudem neben der Impfung auch in Zukunft die Voraussetzung für die Teilnahme etwa an Veranstaltungen. So gilt in vielen Bereichen derzeit die sogenannte 3G-Regel, die nur Geimpften, Genesenen und Getesteten den Zutritt erlaubt. Bundesweit müssten die Beschränkungen aber noch besser kontrolliert werden, betonte Spahn. Darüber hinaus vereinbarten Bund und Länder die 2G-Regel als Option in Regionen, in denen die Infektionszahlen sehr hoch sind. In diesem Fall dürften dann nur noch geimpfte und genesene Personen beispielsweise ein Restaurant besuchen.
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Anmerkung der Redaktion: Die Information, dass das BMG Verhandlungen über eine Verkürzung der Lieferfrist aufgenommen hat, wurde am 05. November um 16 Uhr nachträglich hinzugefügt.
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