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Apothekenpersonal

Tarifbindung als Zugpferd für die Mitarbeitersuche

Bei der Suche nach Apothekenpersonal ist die Tarifbindung für Bewerber ein entscheidendes Kriterium – nicht nur hinsichtlich des Gehalts. Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa sieht es als »Must-Have« für einen attraktiven Arbeitsplatz.
Ev Tebroke
28.03.2023  09:45 Uhr

Um Apothekenpersonal zu gewinnen beziehungsweise dauerhaft zu halten, zahlen viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber bereits jetzt über Tarif. Wenn die Vergütung aber bereits übertariflich ausfällt, ist ein Tarifvertrag dann überhaupt noch maßgeblich um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren? »Auf jeden Fall«, wie Rechtsanwältin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa unterstreicht. Beim PZ-Management-Kongress auf Mallorca bezeichnete sie die Tarifbindung als ein »Must-have« bei der Mitarbeitersuche. Denn der Tarifvertrag als Rückgrat der Arbeitsbeziehung bietet dem Personal abgesehen von der Mindestgehaltshöhe (Tarif) viele grundlegende Sicherheiten. »Sie können stets davon ausgehen, dass der Tarifvertrag das zum Zeitpunkt der Tarifabschlüsse bestmögliche Verhandlungsergebnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite darstellt«, so Business-Coach Hansen, die bei der Adexa die Rechtsabteilung leitet.

Bei der Jobsuche sind Bewerbern laut Hansen folgende Kriterien wichtig: An erster Stelle steht demnach für alle die Anerkennung. Auf Platz 2 nannten Befragte »Arbeiten auf Augenhöhe«, gefolgt von dem Aspekt »Sicherheit«. Auf Platz 4 der für die Berufswahl wichtigen Punkte landete das Thema »Familienfreundlichkeit«. Und erst auf Platz 5 kommt das Gehalt ins Spiel. Neben der garantierten Mindestbezahlung bietet die Tarifbindung vor allem Sicherheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Und dient somit als Rückgrat einer wertschätzenden Arbeitsbeziehung.

Tarifrunden können zwar manchmal auch unliebsame Anpassungen mit sich bringen. »Die Tarifbindung bewirkt, dass sich bei einer Tarifrunde Änderungen für beide Seite ergeben können – so wurde 2005 zum Beispiel die inkludierte Notdienstvergütung von 15 Prozent auf 13 Prozent gesenkt«, führte Hansen aus. Gleichzeitig betonte sie, dass bei bestehenden Tarifverträgen eine Abweichung beim Gehalt stets nur zugunsten des Mitarbeitenden möglich sei. »Die Tarifbindung ist sicherlich kein Allheilmittel«, so Hansen. Aber um Mitarbeitenden oder Jobsuchenden gefragte Kriterien wie Anerkennung, Wertschätzung und Ähnliches zu garantieren, sei sie sehr attraktiv und »bietet viele Vorteile«.

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