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Migräne

Sumatriptan ab 1. Oktober als OTC

Der Bundesrat hat jetzt dem OTC-Switch von Sumatriptan zugestimmt. Damit steht bald ein drittes Triptan für die Selbstmedikation bei Migräne zur Verfügung. Außerdem dürfen Ibuprofen-Säfte nun schon für Kinder ab drei Monaten als OTC abgegeben werden.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 21.09.2020  14:30 Uhr

Am Freitag hat der Bundesrat einigen Änderungen zur Verschreibungspflicht zugestimmt. Für die Apotheker wohl am relevantesten ist die Entlassung bestimmter Sumatriptan-Präparate aus der Verschreibungspflicht. Bereits im Juni 2019 hatte der entsprechende Sachverständigenausschuss am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, mit dem Bundesratsbeschluss ist das Verfahren nun abgeschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Oktober in Kraft.

Laut BfArM wird Sumatriptan in großem Umfang zur Migränebehandlung in Deutschland eingesetzt. Es ist mit rund 18 Millionen Tagesdosen pro Jahr das mit Abstand am häufigsten verordnete Triptan. Das Originalpräparat Imigran® war 1993 das erste Triptan, das in Deutschland auf den Markt kam. Es habe ein vergleichbares Nebenwirkungsspektrum wie Almo- und Naratriptan, die bereits seit mehr als zehn Jahren zum Teil verschreibungsfrei sind, begründet der Sachverständigenausschuss seine Empfehlung. 

Apotheker dürfen Sumatriptan nun ab dem 1. Oktober Patienten im Alter von 18 bis 65 Jahren mit ärztlich diagnostizierter Migräne für die Selbstmedikation abgeben, um eine akute Migräneattacke mit oder ohne Aura zu behandeln. Infrage kommen dafür nur Packungen, die entsprechend als OTC-Arzneimittel gekennzeichnet sind. Sie dürfen maximal zwei Einzeldosen Sumatriptan à 50 mg enthalten. Das Medikament musst möglichst zu Beginn des Anfalls eingenommen werden, um bestmöglich zu wirken.

Ibuprofen-Säfte jetzt für Babys ab drei Monaten

Darüber hinaus werden flüssige Ibuprofen-haltige Arzneimittel, die zur Behandlung von Kindern ab drei Monaten zugelassen sind, aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Zuvor durften sie in der Selbstmedikation erst ab sechs Monaten angewendet werden. Es gilt weiterhin eine empfohlene Einzeldosis von bis zu 10 mg Ibuprofen pro Kilogramm Körpergewicht bis zu einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg. Bislang gab es apothekenpflichtige flüssige Ibuprofen-Präparate erst für Kinder ab sechs Monaten und einem Gewicht von mindestens 5 Kilogramm sowie Suppositorien für Kinder ab drei Monaten aber mit mindestens sechs Kilogramm Körpergewicht.

Umgekehrt werden mit dem Beschluss auch einige Arzneimittel der Verschreibungspflicht unterstellt, darunter parenteral anzuwendende Phenylephrin-haltige Präparate, Natriumthiosulfat als Antidot bei Cyanid-, Cisplatin- und Lost-Vergiftungen.

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