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Neue Check-Box, neue Klage

Streit um Amazon-Apotheken geht weiter

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu »Amazon-Apotheken« geht der Streit um den Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über die Plattform weiter. Während sich einige Versender nach einer Anpassung des Amazon-Shops sicher fühlen, gibt es schon die nächsten rechtlichen Angriffe auf die umstrittene Zusammenarbeit.
Alexander Müller
21.05.2025  16:20 Uhr
Streit um Amazon-Apotheken geht weiter

Ende März hatte der BGH entscheiden, dass Apotheken vorab eine Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden über die Datenverarbeitung einholen müssen, wenn sie OTC-Arzneimittel über Amazon verkaufen möchten. Die Bestelldaten sind demnach Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gleichzeitig wurde dem klagenden Apotheker Hermann Vogel aus München das Recht zugesprochen, wegen etwaiger Verstöße gegen Mitbewerber vorzugehen. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache die Richtung vorgegeben.

In Folge der Entscheidung aus Karlsruhe hatte Vogel knapp 40 Apotheken abgemahnt, die bei Amazon über einen eigenen Shop OTC-Arzneimittel verkaufen. Selbst der Bundesverband deutscher Versandapotheken (BVDVA) riet den abgemahnten Apotheken, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Rechtslage nach dem BGH-Urteil sei klar.

Zwischenzeitlich hat Amazon reagiert: Beim Kauf von Medikamenten werden Kundinnen und Kunden neuerdings nach ihrer Zustimmung gefragt. Unter der Versandadresse und dem Zahlungsmittel steht »Zusätzliche Informationen« und eine Checkbox, der zugestimmt werden muss. Kunden erklären sich damit einverstanden, dass Amazon ihre »Bestelldaten, einschließlich eventueller Gesundheitsinformationen, zur Abwicklung der Bestellung in Kooperation mit der verkaufenden Apotheke verarbeitet«.

»Der Schutz der Privatsphäre unserer Kunden hat für uns immer oberste Priorität und ist seit Jahren Grundlage unserer Services«, sagte eine Amazon-Sprecherin gegenüber der PZ. »Als zusätzliche Maßnahme zum Schutz des Vertrauens von Kunden und Verkaufspartnern haben wir nun die Einwilligung der Kunden zur Verarbeitung von Bestelldaten für apothekenpflichtige Arzneimittel eingeführt«, so die Sprecherin. Die Checkbox scheint aber nicht bei allen Arzneimitteln und auch nicht bei allen Accounts vorhanden zu sein, wie eine Stichprobe der PZ nahelegt.

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