| Lukas Brockfeld |
| 05.06.2026 12:30 Uhr |
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck stellt sich beim Thema Cannabis gegen die offizielle Linie seiner CDU. / © Imago/Andreas Gora
Seit etwas mehr als zwei Jahren ist Cannabis in Deutschland unter strengen Auflagen legal. Erste Evaluierungen zeigen, dass sich die allermeisten im Vorfeld geäußerten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Die Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten hat sich beispielsweise kaum verändert und auch der befürchtete Anstieg von Verkehrsunfällen blieb aus.
Trotzdem gibt es weiter viel Kritik an dem Cannabisgesetz. Die Ampel-Koalition hatte eigentlich geplant, dass Cannabis vor allem aus Anbauvereinigungen bezogen wird. Doch diese konnten sich aufgrund der strengen Auflagen bisher kaum in der Fläche etablieren. Daher weichen viele Konsumierende auf Medizinalcannabis aus, das sie über Online-Plattformen beziehen, die in einer rechtlichen Grauzone operieren.
Die Cannabis-Plattformen sind auch dem Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) ein Dorn im Auge. In einem ausführlichen Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sprach er von einen »gefährlichen Mischmarkt« ohne wirksamen Jugendschutz. »Wenn über Onlineplattformen massenhaft Cannabis mit fragwürdigen Verfahren verschrieben wird, beschädigt das am Ende auch die Akzeptanz echter medizinischer Anwendungen«, so der Virologe. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Verschärfung des Medizinalcannabisgesetzes sei daher zu begrüßen.
Doch Streeck möchte nicht zurück zur alten Verbotspolitik. Die Tatsache, dass etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig Cannabis konsumieren, könne man nicht ignorieren. »Es hilft nichts, ein Gesetz entweder schönzureden oder so zu tun, als könne man die Entwicklung einfach zurückdrehen, ohne die Praxis zu betrachten«, sagte der Drogenbeauftragte zum RND.
Der Christdemokrat sprach sich sogar für eine gewisse Liberalisierung aus. »Wenn Anbauvereine so kompliziert reguliert sind, dass sie kaum funktionieren, entsteht keine Kontrolle, sondern Ausweichverhalten«, sagte Streeck. »Dann muss man ehrlich über Vereinfachungen sprechen.«
Der Drogenbeauftragte unterstützte auch die Idee, den legalen Verkauf von Cannabis in Pilotprojekten zu erproben. »Bei möglichen Modellvorhaben wäre ich persönlich offen, aber nur unter sehr strengen Bedingungen«, sagte Streeck zum RND. »Keine Normalisierung, keine kommerzielle Ausweitung, keine Werbung, keine Abgabe an junge Erwachsene.« Als weitere Bedingungen nannte er die Abgabe von sehr begrenzten Mengen von etwa fünf Gramm, eine Abgabe nur an Menschen über 25 und eine enge wissenschaftliche Begleitung.
Streecks Aussagen sind für einen Politiker der CDU sehr ungewöhnlich. Die Partei hatte das Gesetz der Ampel immer wieder scharf angegriffen und in ihrem Wahlprogramm eine vollständige Rücknahme gefordert. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete die Teillegalisierung als »Fehler«, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte sie sogar »ein richtiges Scheißgesetz«. Bisher konnte sich die Union mit ihren Verbotsforderungen allerdings nicht gegen den Koalitionspartner SPD durchsetzen, die weiterhin an ihrem Gesetz aus Ampelzeiten festhält.
Die von Hendrick Streeck begrüßten Modellprojekte könnten auch für die Apotheken interessant werden. In der Vergangenheit wurden die Offizinen immer wieder als mögliche Verkaufsstellen für legales Cannabis genannt. Die Stadt Wiesbaden plante beispielsweise im Jahr 2024 ein entsprechendes Projekt. Nach Angaben der Stadt bekundeten damals 15 Apotheken ihr Interesse an einer Teilnahme. Im Februar 2026 mussten die Planungen für das Projekt jedoch gestoppt werden, da die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung keine rechtliche Grundlage für das Vorhaben sah.
Die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ist innerhalb der Apothekerschaft umstritten. Der heutige ABDA-Präsident Thomas Preis warnte beispielsweise im Jahr 2022 vor einem »heilberuflichen Konflikt«. Die Apotheken seien aufgrund ihrer Expertise zwar bestens dazu geeignet, hohe Standards bei Beratung und Qualität zu gewährleisten. Doch sie wollten als Heilberufler nicht mit Drogenhändlern konkurrieren.
Die Mehrheit der Apothekerinnen und Apotheker scheint beim Thema Cannabis ebenfalls skeptisch zu sein. So zeigte eine Apokix-Umfrage des Instituts für Handelsforschung (IFH) Köln im Jahr 2024, dass 74 Prozent der Apothekeninhaberinnen und -inhaber das Cannabis-Gesetz der Ampel negativ bewerten. Ein Viertel der Befragten äußerte die Befürchtung, dass sich die Teillegalisierung negativ auf das Image der Apotheken auswirken könnte. Zugleich waren 40 Prozent der Befragten überzeugt, dass Apotheken eine wichtige Rolle bei der Cannabis-Aufklärung spielen werden.