| Ev Tebroke |
| 15.10.2026 16:20 Uhr |
Laut Sozialgesetzbuch IV (SGB) dürfen Krankenkassen in begrenztem Rahmen auch Beitragsgelder investieren. Die Anlage muss aber sicher und liquide sein. Dies war in den vorliegenden Fällen offenbar nicht gegeben. Warentest zufolge sind Investitionen in Bauprojekte eher unpassend, da sich Verluste dabei nie ganz ausschließen ließen, gerade wenn die Projekte noch in einem sehr frühen Stadium sind. Dies sei bei einigen der Immobilienprojekte, in die das Geld der Krankenkassen floss, nicht der Fall, so Expertin Daum.
Diese Unternehmen haben laut Warentest in riskante Papiere investiert. Längst nicht alle Investoren in Verius-Papiere oder immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen sind demnach bekannt. Einige seien in Medien vorgekommen oder hätten sich der Stiftung gegenüber geäußert. Sie stehen unter Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), wenn nicht anders vermerkt:
Zuletzt hatten sich auch einige Versorgungswerke am Immobilienmarkt verzockt. Anfang des Jahres stand etwa die Bayerische Versorgungskammer (BVK) wegen riskanter US-Immobiliengeschäfte unter Druck. Auch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat aufgrund von Fehlinvestitionen einen Verlust von knapp einer Milliarde Euro zu verkraften.