| Ev Tebroke |
| 15.10.2026 16:20 Uhr |
Recherchen der Stiftung Warentest zufolge war die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen nicht an riskanten Anlagegeschäften beteiligt. / © Imago/Wolfilser
Etliche Krankenkassen haben aufgrund von Fehlinvestitionen in Anlagen und Immobiliengeschäfte dreistellige Millionenbeträge an Versichertengeldern vergeudet. Das Thema hatte Mitte Juli dieses Jahres große Wellen geschlagen. Die Stiftung Warentest hat sich die Art der Fehlinvestitionen nun genauer angeschaut. Das Ergebnis: Die Investments waren deutlich zu riskant, und einige waren sogar regelwidrig.
Wie die Verbraucherschutzorganisation aktuell berichtet, hat sie alle 92 gesetzlichen Krankenkassen im Oktober 2026 angeschrieben, um sie zu möglichen Investitionen in Verius-Inhaberschuldverschreibungen und immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen zu befragen. Die gute Nachricht: Die Mehrheit der 92 Krankenkassen war demnach nicht involviert und hat nicht in riskante Papiere investiert.
Neben einer »Positivliste« nennt Warentest aber auch 14 Krankenkassen, die sich zu möglichen Fehlinvestments geäußert haben oder über deren potenzielle Investments andernorts bereits berichtet wurde.
Demnach investierten elf von 58 gesetzlichen Krankenkassen, die unter Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) stehen, etwa 200 Millionen Euro in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und III, bei denen die Zinsen ausgesetzt sind und die wohl nicht voll zurückgezahlt werden. Stiftung Warentest beruft sich hierbei auf Angaben der Bundesregierung.
Was die formalen Regelverstöße betrifft, so müssen Inhaberschuldverschreibungen an der Börse notiert sein, damit Krankenkassen sie erwerben dürfen, informiert Warentest. Ist das nicht der Fall, müsse die Börsennotierung nach Auskunft des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) spätestens ein Jahr danach erfolgen. »Es gab Investments in Inhaberschuldverschreibungen, bei denen es deutlich länger als ein Jahr gedauert hat, bis sie an der Börse notiert waren«, erklärt Renate Daum, Anlage- und Immobilienexpertin der Stiftung Warentest in dem Beitrag.
Trotz der Analyseergebnisse beruhigen die Tester die Versicherten: Alle gesetzlichen Leistungen wie etwa Arztbesuche, verordnete Medikamente oder Krankenhausaufenthalte würden uneingeschränkt auch von den betroffenen Krankenkassen geleistet. »Sollte eine Krankenkasse nicht mehr zahlen können, springen andere Krankenkassen ein.« Grundsätzlich gilt: Versicherte, die mindestens zwölf Monate Mitglied sind, können jederzeit die Krankenkasse wechseln.