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Securpharm

Stichtag für das N-Ident-Verfahren

Der 17. Dezember 2018 ist Stichtag: Bis dahin müssen alle Betriebsstätten, die einen Zugang zum Apothekenserver von Securpharm für die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ab dem 9. Februar 2019 benötigen, für das N-Ident Verfahren registriert sein und die Unterlagen zur Überprüfung eingesendet haben.
ABDA/PZ
27.11.2018  11:14 Uhr

Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Die ABDA weist darauf hin, dass nur für Betriebsstätten, die bis dahin angemeldet werden, sichergestellt ist, dass sie das Zertifikat (N-ID) vor dem 9. Februar 2019 erhalten. Nur mit einem solchen Zertifikat können sich Apotheken an den Server von Securpharm anschließen, über den die Überprüfung und Ausbuchung der fälschungssicheren Packungen vor der Abgabe an den Patienten möglich ist. Alle Apotheken-Inhaber, die sich nicht sicher sind, ob ihre Apotheke bereits legitimiert ist, sollten sich jetzt im N-Ident-Portal unter www.ngda.de über den aktuellen Status ihrer Registrierung informieren.

Ab dem 9. Februar 2019 dürfen Pharmahersteller nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in den Verkehr bringen, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Erstöffnungsschutz besitzen. Damit wird die Europäische Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU umgesetzt, die verhindern soll, dass Arzneimittelfälschungen in Europa in die legale Lieferkette eindringen.

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