Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Die ABDA weist darauf hin, dass nur für Betriebsstätten, die bis dahin angemeldet werden, sichergestellt ist, dass sie das Zertifikat (N-ID) vor dem 9. Februar 2019 erhalten. Nur mit einem solchen Zertifikat können sich Apotheken an den Server von Securpharm anschließen, über den die Überprüfung und Ausbuchung der fälschungssicheren Packungen vor der Abgabe an den Patienten möglich ist. Alle Apotheken-Inhaber, die sich nicht sicher sind, ob ihre Apotheke bereits legitimiert ist, sollten sich jetzt im N-Ident-Portal unter www.ngda.de über den aktuellen Status ihrer Registrierung informieren.