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Apothekerverband Thüringen

Stefan Fink als Vorsitzender wiedergewählt

Bei der gestrigen Mitgliederversammlung des Thüringer Apothekerverbands (ThAV) wurde Stefan Fink als Vorsitzender in seinem Amt bestätigt. Hauptdiskussionspunkt war der anvisierte Zusammenschluss mit den Verbänden Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Melanie Höhn
09.11.2023  10:00 Uhr

Bestehende Strukturen hinterfragen

Dittrich betonte, dass man »gemeinschaftlich und gleichberechtigt« in die gleiche Richtung gehen wolle, dennoch bestehe noch viel Diskussionsbedarf. »Wir stehen als gewählte Vorstände auch in der Pflicht, bestehende Strukturen zu hinterfragen«, sagte er. Als größter Verband der drei habe Sachsen keine Ambitionen, »die Kleinen zu schlucken«, wie er sagte. »Diese Furcht kann ich Ihnen nehmen«. Arnold betonte, dass es weiterhin drei Geschäftsstellen geben soll. Ziel sei nicht der Effizienzgewinn durch einen Abbau von Stellen, sondern mehr Service sowie die Bearbeitung der Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI) oder Gesundheitsdaten. »Es kommen ganz viele Herausforderungen auf uns zu. Wir werden uns als Apotheken wieder neu erfinden müssen, und dazu brauchen wir einen starken Verband«, so Arnold weiter.

Die Mitglieder sollen nun in einem längerfristigen Prozess über die Ideen für eine Zusammenarbeit der drei Verbände informiert werden. Sollten sich die Mitglieder für eine Verschmelzung entscheiden, würde diese nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes erfolgen, erklärte ThAV-Geschäftsführer Alexander Schneeberg gegenüber der PZ. Im Zuge einer vollen Fusionierung in einen neuen Verband gebe es eine formale einzuhaltende Reihenfolge. So sei unter anderem ein Verschmelzungsbericht zu erstellen, ein Verschmelzungsvertrag zu schließen und es seien Verschmelzungsbeschlüsse in den jeweiligen Mitgliederversammlungen zu fassen. In den Mitgliederversammlungen brauche es dann bestimmte Quoren, die aufgrund von Satzungsvorgaben der drei Verbände mit einer Zweistufigkeit versehen sind. Wenn in der ersten Stufe nicht die benötigte Anzahl an Mitgliedern laut Satzung anwesend ist, könne kein Beschluss über eine Auflösung oder eine Fusion gefasst werden und es müsse noch einmal neu eingeladen werden. In der zweiten Stufe sei dann die Zustimmung der Mitgliederversammlung der beteiligten Verbände mit einer Mehrheit von jeweils drei Viertel der erschienenen Mitglieder maßgeblich.

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