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Missbrauch und Abhängigkeit

»Spiegel« kritisiert fehlende BtM-Pflicht für Tramadol

Tramadol befindet sich seit 1977 auf dem Markt und entwickelt sich nach »Spiegel«-Recherchen zunehmend zum Problem. Jetzt erhebt das Magazin schwere Vorwürfe gegen das BfArM und Original-Hersteller Grünenthal, weil das Opioid nicht unter die Betäubungsmittelpflicht fällt.
Daniela Hüttemann
20.03.2025  13:46 Uhr
»Spiegel« kritisiert fehlende BtM-Pflicht für Tramadol

Tramadol wurde von der Firma Grünenthal entwickelt und kam 1977 als Tramal® auf den Markt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft das synthetische Opioid nach wie vor als niederpotentes Opioid-Analgetikum der Stufe zwei ein. Im Gegensatz zu anderen Ländern fällt Tramadol in Deutschland nicht unter die Betäubungsmittelpflicht. Jetzt wirft das Magazin »Spiegel« den deutschen Behörden ein Kontrollversagen und Grünenthal eine Verharmlosung der Substanz vor.

Neben drei persönlichen Patientenschicksalen schildert der »Spiegel« seine Recherche beim Bundesinstitut für Arzneimittel für Medizinprodukte (BfArM) und der dort angesiedelten Bundesopiumstelle sowie dem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel.

Tramadol gelte als »schwächeres Opioid«, das seltener abhängig mache, als andere Opioide. »Jeder Hausarzt kann es verschreiben, es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Was ein fataler Fehler ist«, schreibt der »Spiegel«. Das Abhängigkeitspotenzial werde unterschätzt. Experten würden beobachten, dass vor allem Jugendliche die weniger potenten Opioide als Einstiegsdroge nutzen, »weil sie mit echten oder gefälschten Rezepten in jeder Apotheke zu haben sind«. 

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