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Medizinischer Bedarf
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Spahn erleichtert Versorgung

In einer heute bekannt gewordenen Verordnung schränkt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestimmte Regeln auch im Arzneimittelsektor ein. Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
AutorKontaktChristina Müller
Datum 08.04.2020  16:22 Uhr
Kurzfristige Verkehrsfähigkeit ermöglichen

Kurzfristige Verkehrsfähigkeit ermöglichen

Gemäß Verordnungsentwurf ist es künftig gestattet, nicht zugelassene Mittel in den Verkehr zu bringen, sofern sie vorab eine Prüfung durch die zuständige Bundesoberbehörde auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bestanden haben. Zudem könne es passieren, dass der Import von Packungen nötig wird, die nicht den hierzulande geltenden Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. In solchen Fällen kann die Behörde auf das Einhalten der Spielregeln verzichten, »um kurzfristig die Verkehrsfähigkeit entsprechender Arzneimittel im gesamten Geltungsbereich der Verordnung zu ermöglichen«. Dasselbe gilt für verfallene oder nicht GMP-konforme Präparate. Darüber hinaus lockert das Ministerium die Vorgaben zum Beispiel für Chargenprüfungen, klinische Studien und Dokumentationspflichten bei Härtefallprogrammen.

Um die Zahl der Blut- und Plasmaspender zu erhöhen, erweitert das BMG den Kreis der Personen, die spenden dürfen. Möglich sein soll dies für Menschen ab 17 Jahren und nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung für Freiwillige im Alter von bis zu 70 Jahren.

Die mit der MedBVSV ermöglichten Ausnahmeregelungen bleiben nur solange in Kraft, bis der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft gesetzt und im Bundesgesetzblatt verkündet hat. Die Verordnung tritt spätestens am 31. März 2021 außer Kraft.

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