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Verordnung und VOASG

Spahn bekennt sich zu dauerhaftem Botendienst-Honorar

In der vergangenen Woche berichtete die PZ, dass die Große Koalition das geplante, dauerhafte Botendienst-Honorar nicht mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) umsetzen will. Befürchtet wurde dann, dass die Vergütung ganz wegfallen könnte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun aber klargestellt, dass er weiterhin eine Entfristung der Botendienst-Vergütung plant.
Charlotte Kurz
02.09.2020  12:00 Uhr

Relativ überraschend hatte das Bundesgesundheitsministerium die dauerhafte Botendienst-Vergütung im Omnibus-Verfahren im ersten Entwurf des KHZG untergebracht. Vorgesehen ist eine Höhe von 2,50 Euro pro Lieferung. Aus Koalitionskreisen hieß es, dass die Botendienstvergütung jedoch im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) per Änderungsantrag aus den Fraktionen heraus geregelt werden soll. Und in der Tat: Im neuen Entwurf des KHZG ist die Botendienst-Regelung nicht mehr enthalten. Heute Vormittag stimmte das Bundeskabinett dem jetzigen Entwurf des  KHZG, ohne Botendienst-Regelung, zu.

Im Apothekenmarkt wurde zur Folge darüber spekuliert, ob die Vergütung allerdings auch ganz kippen könnte. Dem Vernehmen nach gibt es Widerstand aus mehreren anderen Bundesministerien und natürlich aus dem Kassenlager.

Spahn: Wir wollen das dauerhaft regeln

In einer heutigen Pressekonferenz zum KHZG in Berlin bestätigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch das Vorhaben, die Entfristung der Botendienstvergütung ins VOASG mit aufzunehmen. »Wir möchten das gerne dauerhaft regeln. Wir haben in der Koalitionsfraktion vereinbart, weil es auch thematisch zum VOASG passt, das in diesem Gesetzentwurf wieder aufzugreifen.«

Für die Apotheker könnte dieses Vorgehen aber nicht schnell genug sein. Denn: Die Botendienst-Vergütung ist bislang nur befristet eingeführt worden und läuft am 30. September aus. Dass bis dahin das VOASG in Kraft tritt, ist höchst unwahrscheinlich. Aber auch dafür hat Spahn offenbar einen Plan: Da das VOASG nicht sofort nächste Woche in Kraft trete, prüfe die Bundesregierung eine Verlängerung der vorübergehenden Verordnung der Botendienstregelung, erklärte Spahn am heutigen Mittwoch.

Botendienste sind wichtiger Teil der Versorgung

Spahn betonte, dass der Botendienst in der Coronavirus-Pandemie einen wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung darstellt. Für diese Dienstleistung sollen Apotheker auch eine entsprechende Vergütung erhalten.

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