Spahn bekennt sich zu dauerhaftem Botendienst-Honorar |
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am heutigen Mittwoch in Berlin erklärt, dass er das Botendienst-Honorar dauerhaft verankern will. Sein Ministerium prüfe derzeit zudem eine Verlängerung der entsprechenden Verordnung. / Foto: BMG/Xander Heinl
Relativ überraschend hatte das Bundesgesundheitsministerium die dauerhafte Botendienst-Vergütung im Omnibus-Verfahren im ersten Entwurf des KHZG untergebracht. Vorgesehen ist eine Höhe von 2,50 Euro pro Lieferung. Aus Koalitionskreisen hieß es, dass die Botendienstvergütung jedoch im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) per Änderungsantrag aus den Fraktionen heraus geregelt werden soll. Und in der Tat: Im neuen Entwurf des KHZG ist die Botendienst-Regelung nicht mehr enthalten. Heute Vormittag stimmte das Bundeskabinett dem jetzigen Entwurf des KHZG, ohne Botendienst-Regelung, zu.
Im Apothekenmarkt wurde zur Folge darüber spekuliert, ob die Vergütung allerdings auch ganz kippen könnte. Dem Vernehmen nach gibt es Widerstand aus mehreren anderen Bundesministerien und natürlich aus dem Kassenlager.
In einer heutigen Pressekonferenz zum KHZG in Berlin bestätigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch das Vorhaben, die Entfristung der Botendienstvergütung ins VOASG mit aufzunehmen. »Wir möchten das gerne dauerhaft regeln. Wir haben in der Koalitionsfraktion vereinbart, weil es auch thematisch zum VOASG passt, das in diesem Gesetzentwurf wieder aufzugreifen.«
Für die Apotheker könnte dieses Vorgehen aber nicht schnell genug sein. Denn: Die Botendienst-Vergütung ist bislang nur befristet eingeführt worden und läuft am 30. September aus. Dass bis dahin das VOASG in Kraft tritt, ist höchst unwahrscheinlich. Aber auch dafür hat Spahn offenbar einen Plan: Da das VOASG nicht sofort nächste Woche in Kraft trete, prüfe die Bundesregierung eine Verlängerung der vorübergehenden Verordnung der Botendienstregelung, erklärte Spahn am heutigen Mittwoch.
Spahn betonte, dass der Botendienst in der Coronavirus-Pandemie einen wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung darstellt. Für diese Dienstleistung sollen Apotheker auch eine entsprechende Vergütung erhalten.