So rechnen die Apotheken die Covid-19-Impfstoffe ab |
Ev Tebroke |
22.04.2021 08:30 Uhr |
Für die Gesamtvergütung für Großhandel und Apotheke stellen die Apotheken an das BAS also folgende Positionen: Bis zum Kürzungsdatum des Großhandelshonorars je abgegebene kühlpflichtige Durchstechflasche 21,28 Euro (brutto); je abgegebener ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche 23,54 Euro (brutto). Nach dem Kürzungsdatum sollen sie dann je abgegebene Durchstechflasche 17,59 Euro (brutto) in Rechnung stellen.
Diese Vergütungen sollen die Apotheken unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer gemeinsam abrechnen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, spätestens bis zum Ende des dritten auf den Ab-rechnungszeitraum folgenden Monat, gegenüber dem jeweiligen Apothekenrechenzentrum unter Angabe der BUND-PZN.
Hinweis der ABDA: Aufgrund der Kontingentierung kann es vorkommen, dass die Anzahl und der Hersteller der verordneten COVID-19-Impfdosen nicht mit der Anzahl der tatsächlich abgegeben COVID-19-Impfdosen übereinstimmt. / Foto: ABDA/PZ/Screenshot
Hinweis der ABDA: Aufgrund der Kontingentierung kann es vorkommen, dass die Anzahl und der Hersteller der verordneten COVID-19-Impfdosen nicht mit der Anzahl der tatsächlich abgegeben COVID-19-Impfdosen übereinstimmt. / Foto: ABDA/PZ-Screenshot
Die von den Apotheken beauftragten Rechenzentren übermitteln dem BAS monatlich den sich für die Apotheken ergebenden Gesamtbetrag der Abrechnungen und leiten umgekehrt auch die BAS-Erstattung an die Apotheken weiter. Diese leiten ihrerseits die Vergütungen, die für den Großhandel bestimmt, an diesen weiter. Die Abrechnung erfolgt über das (Muster-16) Formular, mit dem der Arzt den COVID-19 Impfstoff in der Apotheke bestellt hat unter Angabe der BUND-PZN für den abgegebenen Impfstoff.
Die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen Unterlagen (Muster-16 Formular) müssen die Apotheken bis zum 31. Dezember 2024 unverändert speichern oder aufbewahren. In der Regel dürfte laut ABDA das Apothekenrechenzentrum für die Apotheke diese Aufgabe übernehmen.
Bei der Abrechnung ist grundsätzlich zu beachten, dass das BAS eine neue Kostenträger-IK erhalten hat und zwar die 103609999. Die ursprüngliche IK (100038825) funktioniert laut ABDA technisch nicht. Die neue IK ist laut ABDA ab 1. Mai im Artikelstamm Plus V hinterlegt. Erhalte die Apotheke ein (Muster-16) Formular mit dem alten Kostenträger-IK, soll sie bei der Suche im Warenwirtschaftssystem das neue Kostenträger-IK eingeben. Ab dem 1. Juli 2021 sollen dann in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auch alle Arztsysteme die neue IK verwenden und aufdrucken.
Ob für die Zweitimpfung andere BUND-PZN verwendet werden sollen, um beim pharmazeutischen Großhändler sicherzustellen, dass diese bevorzugt beliefert werden, werde derzeit noch geklärt, so die ABDA. Die Bedruckungsbeispiele für die Zweitimpfung will sie im Leitfaden dann entsprechend ergänzen.
Der Leitfaden ist ab sofort im geschützten Bereich der ABDA-Homepage einzusehen.
» Die Abrechnung der Vergütungsleistung (Großhandel und Apotheke) erfolgt über das (Muster-16 Formular), mit dem der Arzt den COVID-19 Impfstoff in der Apotheke bestellt.
» Der Arzt bedruckt das (Muster-16) Formular dazu wie folgt:
› Kostenträger = Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
› Kostenträgerkennung (IK) = neues IK 103609999 (ursprünglich 100038825)
› LANR (lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer)
Hinweis: Die Bestellung ist Arzt-gebunden. Damit muss auf dem (Muster-16) Formular die lebenslange Arztnummer (LANR) eingetragen sein.
› Ausstelldatum = Datum der Bestellung
› Verordnungstext = generische oder namentliche Covid-19-Impfstoffbestellung
› Folgende Felder können optional angekreuzt werden:
• Feld „Gebührenfrei“
• Feld 8 „Impfstoff“
• Feld 9 „Sprechstundenbedarf“
» Die Apotheke trägt in die Felder im Abgabeteil immer folgende Angaben ein:
› Feld „Apotheken-Nummer / IK“ : Apotheken-IK der abgebenden Apotheke
› Feld „Abgabedatum in der Apotheke“ : Datum der Abgabe der Impfstoffe an den Arzt
› Feld Zuzahlung: 0,00 Euro
› Feld Gesamtbrutto: Summe der Einzeltaxen in Euro
› Feld Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.:
• BUND-PZN des abgegebenen Impfstoffes
- COVID19 VACC AZ BUND ISU 1X5 ML PZN 17377625
- COVID19 VACC JANSSEN BUND ISU 1X2.5 ML PZN 17377648
- COVID19 VACC MODERNA BUND ISU 1X5 ML PZN 17377602
- COMIRNATY BIONTECH BUND KII 1 ST PZN 17377588
› Feld Faktor: Anzahl abgegebene Durchstechflaschen / Vials, max. 4-stellig
› Feld Taxe: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto
• Abgabe bis 09.05.2021
- COVID19 VACC AZ BUND, PZN 17377625: 2128 * Faktor
- COVID19 VACC JANSSEN BUND, PZN 17377648: 2128 * Faktor
- COVID19 VACC MODERNA BUND, PZN 17377602: 2354 * Faktor
- COMIRNATY BIONTECH BUND, PZN 17377588: 2354 * Faktor
• Abgabe ab 10.05.2021 (für alle PZN):
- PZN 17377625, 17377648, 17377602, 17377588 1759 * Faktor
› Optional: Die Apotheke bedruckt das (Muster-16) Formular mit dem Namen, PLZ und Ort der Apotheke